Bürgerschaftsabgeordnete fragen, der Senat antwortet – nicht.
Nach den Presseberichten über die Geschäftspraxis der Kuhlmann Grundstücks GmbH – sie vermietet Wohnungen in schlechtem Zustand bevorzugt an Hartz-IV-Empfänger, die Arge zahlt aufgrund falscher Quadrateterangaben in den Verträgen viel zu viel Miete, es werden auch unbewohnbare Keller als Wohnungen vermietet – wollten die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Kienscherf und Elke Basse nachhaken.
Sie fragten den Hamburger Senat unter anderem: Hat es in den letzten Jahren in Hamburg staatlichen Stellen und insbesondere der team.arbeit.hamburg gegenüber Hinweise hinsichtlich unkorrekter Mietverträge gegeben?
Die lapidare Antwort: Ja. Auf die Nachfrage „Wenn ja, wann und wie wurde damit verfahren?“ verweist der Senat auf seine Vorbemerkung: „Treten Mietmängel auf und zeigen die SGB II-Leistungsempfänger diese der ARGE an, werden sie auf eine für sie kostenlose Beratung bei den hamburgischen Mietervereinen verwiesen.“
Die Frage nach Gerichtsverfahren oder Rückforderungen kann nicht beantwortet werden. Der Senat: „Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“
So oder ähnlich beantwortet der Senat die meisten der mehr als 30 gestellten Fragen.
Dazu sagte der Sprecher für Soziales der Hamburger SPD, Dirk Kienscherf: „Hier wird ersichtlich, dass der Senat sich nicht darum kümmert, den Sachverhalt aufzuklären.“ Er verspricht: „Wir fragen weiter nach.“
Die komplette Anfrage inklusive Antworten des Senats ist zu lesen unter http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/, Dokumentnummer 5448 suchen.