Das Amtsgericht St. Georg verurteilte Abzock-Vermieter Kuhlmann zur Zahlung von weiteren 47.000 und 20.000 Euro. Somit gab das Gericht dem Jobcenter Team Arbeit Hamburg Recht: Überhöhte Mieten für Hilfeempfänger müssen zurückgezahlt werden.
„Jeder Vermieter wird sich dreimal überlegen, ob er uns betrügen will.“ Das sagte Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann zu Hinz&Kunzt, nachdem das Amtsgericht St. Georg entschieden hatte, dass die Firma des Hamburger Vermieters Thorsten Kuhlmann, die Kuhlmann Grundstücks GmbH, dem Jobcenter Hamburg weitere rund 67.000 Euro zurückzahlen muss. In den beiden Verfahren ging es wie im ersten Verfahren, in dem Kuhlmann zur Zahlung von rund 20.000 Euro verurteilt wurde, um Mieten von Hilfeempfängern, die – wie das Amtsgericht mit den Urteilen bestätigt – zu hoch waren. Kuhlmann hatte sich vom Amt Quadratmeter bezahlen lassen, die es gar nicht gibt. Erstmals waren in den Verfahren auch sogenannte „Kellerwohnungen“ berücksichtigt: Dunkle, heruntergekommene Räume, die Kuhlmann als Wohnungen vermietete. Dafür dass diese wirklich unbewohnbar sind, liegt die Beweislast bei der Klägerin, also dem Jobcenter. Dies sei, so Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann „schwierig“.
In den Verfahren um zwei Adressen in den Stadtteilen Hamm und Billstedt hatte das Jobcenter 70.000 Euro beziehungsweise 75.000 Euro gefordert. Die Urteile bleiben mit 47.000 beziehungsweise 20.000 Euro weit darunter. Für Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann kein Grund, enttäuscht zu sein: „Ich bin unabhängig vom Betrag sehr zufrieden mit den Urteilen“, so Beckmann zu Hinz&Kunzt. Sie gäben Rechtssicherheit für die Zukunft: „Im Prinzip müssen zu hohe Mieten zurückgezahlt werden.“ Das gelte als Warnung an andere Vermieter und sei zu Beginn der Verfahren keinesfalls klar gewesen.
„Vor drei Jahren, als Hinz&Kunzt erstmals berichtete, standen wir vor einem Haufen Vermutungen und vielen ungeklärten Rechtsfragen.“ Insbesondere die Tatsache, dass in jedem Fall drei Parteien – der Vermieter, der Mieter und das Jobcenter Tem Arbeit Hamburg, das die Miete zahlt – beteiligt sind, macht die Verfahren kompliziert: „Frage war und ist“, so Beckmann. „Darf Team Arbeit Hamburg gegen den Vermieter vorgehen?“ Denn zwischen Jobcenter und Kuhlmann gibt es keine Verträge, die bestehen nur zwischen Kuhlmann und seinen Mietern einerseits und den Mietern mit dem Jobcenter andererseits. Insofern wertet Beckmann die Verfahren an sich positiv: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir als Behörde gegen den Vermieter vorgehen. Da sind wir bundesweit die ersten und dafür haben wir hart gekämpft.“ Kuhlmanns Anwalt Thilo Mentzel will zu den Verfahren keine Fragen von Hinz&Kunzt beantworten.
Das Hamburger Jobcenter fordert von Thorsten Kuhlmann und seiner Grundstücks GmbH in insgesamt 13 Verfahren rund 670.000 Euro zurück. Rund 100.000 Euro hat Kuhlmann bereits als Sicherheitsleistung hinterlegt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Klage wegen gewerbsmäßigen Betrugs eingereicht. Das Verfahren könnte noch in diesem Jahr eröffnet werden.