Vermieter Thorsten Kuhlmann muss der Stadt das Geld für zu viel gezahlte Mieten zurückgeben. Im ersten von 13 Verfahren wurde er zur Zahlung von „rund 20.000 Euro“ verurteilt.
Erste Gerichtsentscheidung gegen den stadtbekannten Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann: Er – beziehungsweise seine Kuhlmann Grundstücks GmbH – muss dem Jobcenter Hamburg zu viel gezahlte Mieten erstatten. Das entschied eine Richterin des Amtsgerichts St. Georg am Dienstag. Die Summe beläuft sich laut einer Gerichtssprecherin auf „rund 20.000 Euro“. Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann nennt eine Summe von „rund 21.000 Euro“. Urteilsbegründung ist laut Gerichtspressestelle „im Wesentlichen, dass die in den Mietverträgen angegebenen Wohnflächen um mehr als zehn Prozent von den tatsächlichen Wohnflächen abwichen und dadurch zu hohe Mieten und zu hohe Kautionen gezahlt wurden.“ Die Richterin entspricht mit ihrem Urteil zu einem Teil den Forderungen des Jobcenters. Dieses hatte in elf Fällen 24.000 Euro gefordert.
Die geforderte Summe ergab sich aus Berechnungen von zu viel gezahlten Mieten für nicht-vorhandene Quadratmeter, Betriebskosten und Kautionsleistungen. Nach der Entscheidung zeigt Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann sich zufrieden. Zwar stehe die genaue Urteilsbegründung noch aus, doch man habe „grundsätzlich Recht bekommen“. Zudem deute die Entscheidung „darauf hin, dass wir mit unseren Berechnungsmethoden richtig liegen“.
In Vorbereitung des Verfahrens haben der Anwalt und das Jobcenter laut Beckmann „etwa 1200 Einzelzahlungen“ überprüft. Die Richterin kam zu einer geringeren Summe als die Klägerin, das Jobcenter Hamburg. Das könne, so Beckmann, an einzelnen Rechenposten liegen wie „Kautionen, die doch nicht überwiesen wurden oder bereits erstattet wurden oder Nebenkostenabrechnungen, von denen wir nichts wussten oder fehlenden Quadratmetern, die nach Ansicht des Gerichts nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurden“.
Beiden Parteien – dem Jobcenter wie der beklagten Kuhlmann GmbH – steht der Berufungsweg offen. Anwalt Beckmann erwartet die Urteilsbegründung in den kommenden zwei Wochen und will dann darüber entscheiden. „Uns geht es darum, dass grundsätzliche Rechtsfragen geklärt sind. Sollten solche offen sein werden wir den Rechtsweg eher erwägen, als wenn mal zwei Quadratmeter Fehlfläche nicht ausreichend nachgewiesen sind.“ Man müsse dann auch „sehen, ob die Berufung wirtschaftlich sinnvoll ist“. Kuhlmanns Anwalt Thilo Mentzel stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.
Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Kuhlmann Grundstücks GmbH, jedoch nicht Thorsten Kuhlmann persönlich. Ob er vorsätzlich gehandelt hat und damit auch haftbar gemacht werden kann, wird in einem separaten Strafverfahren geklärt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben, das Verfahren wurde jedoch noch nicht eröffnet. Zudem laufen zwölf weitere Verfahren vor Amtsgerichten, in denen das Jobcenter weitere fast 650.000 Euro von Kuhlmann fordert. Anwalt Tobias Beckmann: „Mich freut, dass wir dieses erste Urteil so schnell bekommen haben. Das verbessert auch unsere Position in den anderen Verfahren.
Text: Beatrice Blank
Fotos: Beatrice Blank, Thorben Wengert/pixelio.de