Möblierte Wohnung :
Rot-Grün fordert klare Regeln für Vermieter

Wohnungssuchende sollten auf jeden Fall nach der Unterzeichnung des Mietvertrags prüfen lassen, ob die Höhe der Miete angemessen ist, rät der Mieterverein zu Hamburg. Foto: Actionpress / Frank Peters

Klare Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen will der Hamburger Senat auf Bundesebene durchsetzen. Immer mehr Vermieter würden diese Art der Vermietung in Hamburg als Schlupfloch nutzen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Bundesweit soll sich die Zahl möblierter Wohnungen einer Studie des Immobilienforschungsinstituts F+B seit 2005 vervierfacht haben. Demnach wurden in Hamburg im vergangenen Jahr 5389 Wohnungen bereits eingerichtet vermietet. Der Trick daran: Vermieter können weit höhere Mietpreise verlangen, wenn im Quadratmeterpreise die Kosten für die Möblierung miteinberechnet werden.

Ein Beispiel: In der Rentzelstraße unweit der Universität wird aktuell ein WG-Zimmer „ansprechend und stylisch“ möbliert für einen Quadratmeterpreis von 34 Euro kalt angeboten. Laut Mietenspiegel dürfte die Miete in dem Altbau wohl höchstens bei 11 Euro pro Quadratmeter liegen. Die Differenz könnte sich damit begründen, dass die Ausstattung äußerst hochwertig ist. Bislang müssen diese Kosten nicht gesondert ausgewiesen werden.

34 Euro pro Quadratmeter – Bezirke machtlos

Auch den Fachämtern in den Bezirken sind die Hände gebunden. „Die Tatsache allein, ein Zimmer im Rahmen einer WG zu annoncieren, stellt noch keinen Verstoß im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes dar“, teilt die Pressestelle in Eimsbüttel auf Hinz&Kunzt Nachfrage mit. Da das Zimmer in der Rentzelstraße nur 23 Quadratmeter groß ist, wird es zudem nicht vom Mietenspiegel erfasst.

Damit es künftig eine Handhabe gibt, hat die rot-grüne Koalition jetzt beschlossen, dass sich der Hamburger Senat auf Bundesebene eine Ausweitung der Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen erreichen soll. Zudem soll klar geregelt werden, dass zukünftig in allen Mietverträgen der Möblierungsaufschlag auf die Miete getrennt und transparent auszuweisen ist. Um Rekordmieten wie in der Rentzelstraße künftig zu verhindern, müsse der Möblierungsaufschlag daher auch klar begrenzt werden.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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