Landgericht
Knast für brutalen Angriff auf Obdachlose

Das Hamburger Strafjustizgebäude am Sievekingplatz. Foto: Actionpress

Das Landgericht Hamburg schickt einen jungen Mann für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der im Februar 2023 zwei Obdachlose brutal attackiert hatte. Vor Gericht zeigte er Reue.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Zu dreieinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag einen 24-jährigen Mann aus Leipzig verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einer Februarnacht 2023 zwei obdachlose Männer auf der Reeperbahn brutal angegriffen hatte. Eine Gerichtssprecherin sprach gegenüber Hinz&Kunzt von „roher, unfassbarer Gewalt“, die auf Bildern einer Überwachungskamera zu sehen war, die im Gerichtssaal gezeigt wurden. Zuvor war von bis zu 40 Fußtritten gegen den Kopf eines der Opfer die Rede gewesen.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag am Montag ausgesagt und sei „voll geständig und sehr reuig“ gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Bei ihm habe man keine Verachtung von Obdachlosen oder ein ähnliches Motiv feststellen können. Stattdessen habe der 24-Jährige geglaubt, die beiden Obdachlosen hätten seiner Begleitung die Geldbörse gestohlen.

Gewalt gegen Obdachlose gestoppt
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Weil sie einen Angriff auf Obdachlose gestoppt haben, zeichnet die Hamburger Polizei vier Menschen aus Bayern mit einem Zivilcourage-Preis aus. Wie wichtig solcher Einsatz ist, zeigen neue Daten: Gewalt gegen Obdachlose nimmt immer weiter zu.
Ein Gutachten habe ihm außerdem einen Impulskontrollverlust attestiert. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung.

Dass es beim versuchten Totschlag blieb, ist vier Passant:innen zu verdanken, die den Schläger von seiner Tat abbrachten. Die Polizei hatte sie im Mai mit dem Ian-Karan-Preis für Zivilcourage ausgezeichnet. Bei den vier jungen Menschen aus Bayern, die auch vor Gericht ausgesagt hatten, soll sich der Angeklagte mehrfach bedankt haben. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig: Binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittel einlegen.

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Früher Laufer, heute Buchholz. Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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