Der Mangel an Sozialwohnungen in Hamburg wird sich verschärfen: Viele sozial orientierte Wohnungsunternehmen müssen geplante Neubauten auf Eis legen. Helfen soll laut Sozialverband der Senat, doch das ist nicht so einfach.
Wo finden Menschen mit wenig Geld noch Wohnraum in Hamburg? Die Frage wird in Zukunft noch schwerer zu beantworten sein. Wie eine Umfrage des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zeigt, wird es für Genossenschaften und Firmen finanziell riskant, geplante Neubauprojekte umzusetzen. Fast 87 Prozent der befragten Unternehmen schätzen die Aussichten als „schlecht“ oder „sehr schlecht“ ein. Mehr als zwei Drittel der Befragten rechneten damit, geplante Bauvorhaben aufschieben zu müssen.
„Das ist mehr als ein Alarmsignal“, erklärt VNW-Direktor Andreas Breitner. Bereits begonnene Häuser und Wohnungen würden zwar sicher noch fertiggestellt, sagt er. „Aber ich rechne damit, dass in den Jahren 2024 und 2025 kaum noch neu gebaut werden wird.“ Gründe für die desolate Stimmung seien drastisch gestiegenen Baupreise, Lieferprobleme bei Holz, Stahl und Dämmstoffen und grassierender Personalmangel. Hinzu kämen Unklarheiten bei der öffentlichen Förderung, weil alte Förderkriterien nicht mehr gelten und neue noch nicht konkret ausgestaltet sind.
Ohnehin sinkt die Zahl der Sozialwohnungen in Hamburg: Bis Ende 2030 wird von den weniger als 78.000 günstigen Wohneinheiten nur noch knapp die Hälfte übrig sein. Zwar sehen die Ziele des Senats vor, dass jährlich 3000 neue entstehen. Allerdings werden faktisch weniger Sozialwohnungen gebaut, während gleichzeitig rund 4000 pro Jahr aus der Mietpreisbindung fallen, also teurer werden.
Stadt kann nur auf lange Sicht gegensteuern
Der Sozialverband Deutschland fordert deswegen jetzt einen „Lockdown“: Das Auslaufen der Preisbindungen soll eingefroren, die Fristen verschoben werden. Doch so einfach sei es nicht, merkt Olaf Duge an, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft: Die Fristen seien schließlich vertraglich mit den Vermieter:innen vereinbart. „Den Vertrag können wir nicht einseitig verlängern“, erklärt Duge. Dennoch steuere die Stadt auf lange Sicht gegen: Bei neu gebauten Wohnungen auf städtischem Grund oder dort, wo die Stadt neues Baurecht für Gebäude mit mehr als 30 Wohneinheiten schafft, sollen längere Fristen gelten: Mindestens 30, manchmal 40 Jahre. Damit reize die Stadt die maximal zulässige Bindungsdauer von 50 Jahren fast aus.
SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf verweist auf einen Beschluss von Ende Januar: Demnach erhöht der Rot-Grüne Senat die Fördersumme für Wohnungsneubauten um fünf Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Kritik adressiert Kienscherf an das Bundeswirtschaftsministerium, das im Januar neue Förderkriterien für Neubauten ankündigte: „Der Bund steht hier in der Verpflichtung, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht zu verschlechtern, sondern zu verbessern.“