Ausgrenzungspolitik :
Keine Klarheit am Hauptbahnhof

Können Obdachlose und Trinker rund um den Hauptbahnhof künftig leichter vertrieben werden? Das hätte der Bezirk Mitte gerne und wollte der Deutschen Bahn zum 1. November bestimmte Flächen übergeben. Doch ein Vorbereitungstreffen, das Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) anberaumt hatte, platzte jetzt. Der Klärungsbedarf bleibt groß. Findet auch die GAL. Sie hält die ganze Aktion für nicht verfassungskonform.

 

Eigentlich sollte die Bahn ab dem 1. November eine Sondernutzungserlaubnis für alle überdachten Flächen am Hauptbahnhof und den Tunnel zur Mönckebergstraße bekommen. Denn: Dem Bezirk Mitte sind Obdachlose und Trinker, die sich dort versammeln, ein Dorn im Auge. Mit Hilfe der Sondernutzung könnte die Polizei dort einfacher Personen vertreiben, die nicht in die heile Konsumwelt passen. Faktisch soll damit eine öffentliche Fläche gewissermaßen privatisiert werden. Dazu wollte sich Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) mit Behördenvertretern, Landes- und Bundespolizei, Hochbahn, Deutscher Bahn und dem Bezirklichen Ordnungsdienst diese Woche erneut treffen, um die Details zu besprechen. Er nennt die Versammlung Runden Tisch, wir nennen es Behördentreffen. Ende Oktober sollten dann die Ergebnisse präsentiert werden.

Doch der Termin platzte. „Es gibt noch Klärungsbedarf in der Innenbehörde“, so Bezirksamtssprecher Lars Schmidt-von Koss. Inhaltliche Gründe – etwa die fehlende Einbindung sozialer Einrichtungen – hätten die Entscheidung nicht verzögert. „Es geht eher um juristische, verfahrensrechtliche Angelegenheiten.“ Nachfrage in der Innenbehörde: Wo hakt es denn genau? Sprecher Frank Reschreiter zeigt sich überrascht. „Wir haben beim Thema Hauptbahnhof nicht den Hut auf. Das ist und bleibt eine Sache des Bezirks Mitte.“ Welche juristischen Fragen noch geklärt werden müssen, kann Reschreiter nicht sagen. „Das ist ein laufender Prozess. Ich kann nur sagen: Wir sind nicht diejenigen, die das auf die lange Bank geschoben haben.“

Auf die lange Bank schob der Bezirk bisher das Gespräch mit den sozialen Einrichtungen, die vor Ort arbeiten. Am 19. Oktober folgte dann eine Einladung für ein Treffen, das nur drei Arbeitstage später stattfinden sollte. Wohlgemerkt: Die Kenner der Szene, wie Bahnhofsmission, Caritas-Verband und Heilsarmee, wurden zu einem Extra-Treffen gebeten – während man bei der politische Entscheidung auf ihr Fachwissen verzichtete. Markus Schreiber selbst war auch nicht gekommen, sondern hatte die Leiterin des Fachamts für Sozialraummanagement des Bezirks Mitte, Sabine Wenzel, geschickt. Auf der Agenda: die Sondernutzungserlaubnis und ein eigenes Kurzkonzept des Bezirks Mitte für einen Trinkraum.

Das Konzept sieht vor, dass die Gäste Bier oder Wein selbst mitbringen, Hochprozentiges ist verboten. Stammgäste arbeiten in dem Raum, der einer Kneipe ähnelt mit und Sozialarbeiter helfen bei Behördengängen und Therapieplatzsuche und beraten bei Schulden. So einen Raum will der Bezirk nun am liebsten am Hauptbahnhof einrichten. Josef Laupheimer, Abteilungsleiter beim Caritasverband, sieht für Maßnahmen wie diese keinen dringenden Handlungsbedarf: „Wir haben gar keine gravierenden Veränderungen am Hauptbahnhof festgestellt. Außerdem gehen wir da nicht ran, mit der Option Ordnung zu schaffen, sondern ein geeignetes Angebot für die Menschen zu entwickeln.“ Und Axel Mangat, Leiter der Bahnhofsmission, gibt zu bedenken, dass ein Trinkraum an dieser Stelle nicht geeignet sei. Zu viele unterschiedliche Gruppen müssten sich einen Raum teilen. Das könnte eher zu Konflikten führen.

Die Bahn soll eine Sondernutzungserlaubnis für die überdachten Flächen am Hamburger Hauptbahnhof erhalten.

Viel Stoff zum Nachdenken für den Bezirk Mitte also. Unverständlich, wieso man sich nicht an einem Tisch zusammensetzt. Es gibt in der Tat noch viel zu klären. Findet auch Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion. Sie glaubt, dass die Pläne  Mitte gegen die Verfassung verstoßen. Möller verweist in diesem Zusammenhang auf das „Fraport-Urteil“. Darin hatte das Bundesverfassungsgericht der Klage einer Abschiebungsgegnerin stattgegeben. Die Frau hatte im Frankfurter Terminal Flugblätter verteilt und dafür ein Hausverbot bekommen. Das verstößt jedoch gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so die Richter. Dieses gilt auch auf teilprivatisierten Flächen – so lange mindestens 50 Prozent davon in öffentlicher Hand sind.

„Wenn sogar politische Versammlungen in einem Flughafen zulässig sind, ist erst recht der bloße Aufenthalt in einem Bahnhof grundrechtlich geschützt“, sagt Wolfgang Hecker, Professor an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung und Experte für die Entwicklung des öffentlichen Raums. Seiner Auffassung nach kann man das Karlsruher Urteil „voll auf die Lage am Hamburger Hauptbahnhof übertragen.“ Dennoch sei die Sache kompliziert. Denn das Bezirksamt beruft sich nicht aufs Grundrecht, sondern zieht das Hamburger Wegerecht heran.

Das erlaubt die Sondernutzung öffentlichen Raums. Typischerweise beantragt die ein Cafébesitzer, der seine Tische und Stühle auf dem Gehweg aufstellen will. „Sondernutzung heißt immer: Du bekommst ein Sonderrecht und kannst über vorher öffentlichen Raum verfügen“, erklärt Hecker. Während der Cafébesitzer also all die Personen von seinen Tischen verjagen kann, die nichts trinken wollen, könnte die Deutsche Bahn als Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis alle die verjagen, die ihrer Meinung nach zu viel trinken. Denn: In der Hausordnung der Bahn steht es schwarz auf weiß: „Übermäßiger Alkoholgenuss“ ist nicht gestattet. Genau so wenig wie das „Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf Treppen und Zugängen“. „Wenn sich jemand mit Schlafsack da auf den Vorplatz hinlegt, wird es kritisch“, so Hecker, „das entspricht dann nicht mehr der Verkehrsfunktion eines Bahnhofes“.

Professor Wolfgang Hecker, Experte für die Entwicklung des öffentlichen Raums. Foto: privat.

Narrenfreiheit hätte die Bahn trotzdem nicht. Hecker: „Wenn es nicht um unmittelbare Angriffe geht, müssen die Security-Mitarbeiter Polizei und Ordnungsbehörden zu Hilfe holen.“ Der Rechtexperte geht aber davon aus, dass die Sondernutzungserlaubnis faktisch als Legitimation für verstärkte Verdrängung unliebsamer Besucher des Bahnhofs genutzt wird. „Das kann nur der Sinn der ganzen Maßnahme sein.“

Was der Sinn der ganzen Maßnahme ist, weiß wohl nur Markus Schreiber. Einen neuen Termin, bei dem über die zukünftgen Maßnahmen in Sachen Bahnhofsflächen entschieden wird, gibt es derzeit noch nicht.

 

Text und Fotos: Simone Deckner