Wer kein Geld hat, um Bußgelder zu bezahlen, muss zur Strafe auch nicht ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Für die Stadt ist der Beschluss eine Ohrfeige.
Ein drogenkranker Rollstuhlfahrer, der auf der Straße lebt, kann keine 7325 Euro Bußgeld bezahlen – und muss deshalb auch nicht ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Zuvor hatte die Stadt für den Obdachlosen sogenannte Erzwingungshaft beantragt – unbegründet, so das Gericht. Denn der Mann sei „zahlungsunfähig“, und für einen solchen Fall sei das Gefängnis nicht vorgesehen: „Sinn und Zweck der Maßnahme ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen – zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen“, heißt es in dem Beschluss.
Der Obdachlose war 17-mal zu einem Bußgeld verdonnert worden, weil er in der Öffentlichkeit Bier getrunken oder gebettelt und so gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen hatte. In einem Fall verhängte die Stadt 2200 Euro Strafe, zweimal waren es 1400 Euro. Dabei verfügt der Mann über keinerlei Einkommen und erhält nicht mal Hartz IV.
Die Schlussfolgerung des Richters: „Wie der Betroffene bei Zahlung der festgesetzten Geldbußen auch nur noch annähernd seinen Lebensunterhalt bestreiten können bzw. wie er überhaupt nur ansatzweise in der Lage sein soll, die festgesetzten Geldbußen zu zahlen, ist nicht ersichtlich.“