Der Kapitän des Seenotrettungsschiffs Lifeline muss doch keine Strafe zahlen. Im Berufungsverfahren gab ein maltesisches Gericht dem 58-Jährigen recht. Die Behörden warfen ihm eine nicht ordnungsgemäße Registrierung des Schiffs vor.
Reisch war als Kapitän des Seenotrettungsschiffs „Lifeline“ 2018 an der Rettung von 234 Geflüchteten aus dem Mitelmeer beteiligt. Nach dem Anlegen auf Malta warfen ihm die maltesischen Behörden vor, das Schiff sei nicht korrekt registriert gewesen. Sie beschlagnahmten das Schiff und klagten Reisch an. Die Organisation Mission Lifeline wertete den Prozess als politisch motiviert und stellte die Unabhängigkeit der maltesischen Justiz in Frage.
Obwohl er die Vorwürfe von Beginn an zurückwies wurde der Kapitän in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Im aktuellen Berufungsprozess dann die Wende: Freispruch. Wie Mission Lifeline auf Twitter mitteilte, habe ihm das Gericht keine kriminelle Absicht nachweisen können.
Gegenüber der Tageszeitung Neues Deutschland zeigte sich Lifeline-Pressesprecher Axel Steier optimistisch, dass nun auch das Schiff zurückgegeben werde: „allerdings werden wir es nicht mehr einsetzen können, da uns kein Staat unter annehmbaren Bedingungen eine Flagge zur Verfügung stellt. Deshalb haben wir ein neues Schiff gekauft, welches im Frühjahr in den Einsatz gehen soll.“
Ja, es ist tatsächlich wahr, ich bin freigesprochen.
Die Schiffsregistrierung war gültig, die genaue Urteilsbegründung lasse ich mir übersetzen. Es sind 62 Seiten auf maltesisch, das beherrsche ich nicht.
So, jetzt erst mal nach Hause, bin schon am Flughafen.
— Claus-Peter Reisch (@ClausReisch) January 7, 2020
Erfolg für Sea-Watch schon im Dezember
Zuletzt hatte bereits die NGO Sea-Watch einen rechtlichen Erfolg gefeiert. Deren Schiff „Sea-Watch 3“ wurde monatelang von den italienischen Behörden beschlagnahmt. Ende Dezember entschied dann ein italienisches Gericht: Für eine Beschlagnahmung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Ähnlich wie Mission Lifeline sieht auch Sea-Watch politische Motive hinter dem Strafverfahren. Im Anschluss an das Urteil teilten sie mit: „Nun kann Sea-Watch nach längerer Zeit der Behinderung durch europäische staatliche Behörden, die ihre Befugnisse missbrauchen, auch mit dem Schiff Sea-Watch 3 seine rechtmäßige und lebensrettende Arbeit wieder aufnehmen, dort, wo sie dringend benötigt wird.“
Unklar ist die Lage weiterhin für die Crew des Rettungsschiffs „Iuventa“. Sie wartet auf ihr Verfahren. Die italienische Staatsanwaltschaft wirft ihr „Beihilfe zur illegalen Migration“ vor. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft.