Hartz IV  :
Jobcenter empören mit Neustart der Sanktionen

Jobcenter können nun wieder Sanktionen verhängen. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Foto: Actionpress

Wegen der Coronapandemie wurden in den vergangenen Monaten auch die Hartz-IV-Sanktionen ausgesetzt. Damit ist nun Schluss. Sozialverbände sind empört und haben eine großangelegte Kampagne gestartet.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Zumindest was Sanktionen anging, konnten Hartz-IV-Bezieher*innen während der Corona-Krise aufatmen – sie wurden nämlich ausgesetzt. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Arbeitsministerium eine Weisung herausgegeben, wonach Hartz-IV-Empfänger*innen grundsätzlich wieder mit Sanktionen rechnen müssen. „Die Umsetzung von Rechtsfolgenbelehrungen und ggf. Minderungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für die Kundinnen und Kunden [wird] grundsätzlich ab 1. Juli 2020 wieder aufgenommen“, heißt es in der Weisung.

Das hat auch Folgen für Hamburger Hartz-IV-Beziehende. Zwar seien die Hamburger Jobcenter noch nicht wieder ganz normal für den Publikumsverkehr geöffnet, wie Pressesprecherin Heike Böttger gegenüber Hinz&Kunzt erläutert: „Allerdings werden wieder Einladungen herausgeschickt – wenn das nötig ist, auch mit Rechtsfolgenbelehrung“. Heißt konkret: Wer einer solchen Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung nicht nachkommt, dem*der können nun wieder Leistungen gekürzt werden.

In welchem Ausmaß in Hamburg nun wieder Sanktionen verhängt werden ist indes noch unklar. „Auch hier ist die Weisung gerade erst angekommen, wie die Hamburger Jobcenter in der Praxis damit umgehen, werden die nächsten Wochen zeigen“, erklärt Heike Böttger.

Kampagne „HartzFacts“ gestartet

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert derweil empört auf die Ankündigung. „Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider: „Es zeugt schon von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen in der Grundsicherung trotz der offensichtlichen coronabedingten Mehrbedarfe nicht nur nach wie vor finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird.

„Sanktionen greifen immer in das Existenzminimum ein“
Hartz IV
„Sanktionen greifen immer in das Existenzminimum ein“
Dass Hartz-IV-Sanktionen nur zum Teil mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat im November das Bundesverfassungsgericht entschieden. "Sanktionsfrei"-Sprecherin Helena Steinhaus erklärt, warum sie sich nur mit einer vollständigen Abschaffung der Sanktionen zufrieden geben hätte.

Der Wohlfahrtsverband hat heute gemeinsam mit dem Verein Sanktionsfrei eine Kampagne gestartet, um Vorurteile gegenüber Hartz-IV-Bezieher*innen abzubauen und „politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung“.

Anlass der Kampagne ist einerseits die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Sanktionen im November für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte und anderseits die zum Jahreswechsel anstehende Neufestsetzung der Hart-IV-Regelsätze. Für Singles beträgt dieser momentan 432 Euro.

An der Berechnung der Sätze übte Ulrich Schneider bei der Vorstellung der Kampagne scharfe Kritik: „Die Geschichte der Regelsatzberechnung ist seit der Einführung von Hartz IV eine Geschichte manipulativer Eingriffe in die Statistik und von statistischen Tricksereien mit dem Ziel, die Regelsätze möglichst kleinzurechnen.“ Er fordert deshalb eine Neuberechnung der Sätze und einen Abgleich mit der relativen Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens. Auch die Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Grundsicherung um 100 Euro, erneuerte er.

Neben solchen politischen Forderungen geht es den Macher*innen der Kampagne aber auch ganz grundsätzlich um einen anderen Blick auf Arbeitslosigkeit und Armut, wie Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei betonte: „Unser Ziel ist, Armut und Arbeitslosigkeit zu entstigmatisieren und den Weg zu ebnen für ein gerechtes und unterstützendes Sozialsystem. Hin zu einer sanktionsfreien und menschenwürdigen Grundsicherung für alle.“

Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema