Mieter:innen mit einem Indexmietvertrag drohen durch die Inflation böse Überraschungen. Hamburg plant deswegen eine Reform. In der Bundesregierung steht das Justizministerium aber auf der Bremse.
Der Hamburger Senat will den Mietanstieg der sogenannten Indexmieten begrenzen, die an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt sind. „Angesichts der derzeitigen Inflationsraten habe ich großes Verständnis für die Forderungen, zügig etwas gegen die Indexmieten zu unternehmen“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Auch Indexmietverträge müssten den Regularien der Mietpreisbremse unterliegen. Bislang sind sie davon ausgenommen, was Stapelfeldt mit einer Bundesratsinitiative ändern will.
Am Dienstag hatten der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen und der Verein „Mieter helfen Mietern“ den Senat aufgefordert, sich im Bundesrat für ein Verbot der Indexmietverträge einzusetzen. In Zeiten niedriger Inflationsraten wären diese zwar vorteilhaft für Mieter:innen. Durch die Inflation würden nun aber „unkalkulierbare Mietensprünge“ drohen, hieß es in einer Erklärung: „In einer Stadt wie Hamburg, in der die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen das Angebot übersteigt, können Vermieter Indexmieten auch gegen den Willen der Mieterin und des Mieters durchsetzen.“
Uneinigkeit in der Bundesregierung
In der Bundesregierung bremst das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) eine Reform aus. „Ob hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, muss noch geprüft werden“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von Hinz&Kunzt.
Buschmanns Kabinettskollegin Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte sich bereits im Juni dafür ausgesprochen. „Viele Mieter können sich beim Anmieten einer Wohnung gar nicht aussuchen, ob sie diese Wette auf die Preisentwicklung der Zukunft eingehen wollen, weil Wohnungen fehlen“, sagte Geywitz im Interview mit Hinz&Kunzt. „Deshalb sehe ich da durchaus regulativen Bedarf.“
Im Justizministerium setzt man offenbar auf das Nachsehen der Immobiliengesellschaften. Die Mieten würden schließlich nicht automatisch mit der Inflation ansteigen, sondern erst dann, wenn die Vermieter:innen dies einfordern würden, gab der Ministeriumssprecher zu Bedenken. Außerdem dürften auch Indexmieten erst ein Jahr nach einer Erhöhung erneut angehoben werden.