20 Millionen Euro im Jahr 2014 : Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete oft drauf

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger in Hamburg mehr als 348,50 Euro Miete bezahlt, bekommt er vom Jobcenter nur einen Teil davon erstattet. Insgesamt mussten Hilfeempfänger im Jahr 2014 deswegen 20 Millionen Euro draufzahlen. 

Hamburger Hartz-IV-Empfänger haben im Jahr 2014 20 Millionen Euro Miet- und Heizkosten aus eigener Tasche gezahlt, weil die amtlichen Zuschüsse dafür nicht ausreichten. Pro Hartz-IV-Haushalt sind das monatlich mehr als 17 Euro, knapp 1 Euro mehr als im Bundesschnitt. Diese Zahlen – aktuellere gibt es bislang nicht – hat die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann veröffentlicht. Sie glaubt: Durch „offenkundig zu niedrige Angemessenheitsgrenzen“ spare die öffentliche Hand „auf Kosten der Betroffenen“. Die Bundesregierung fordert sie auf, die „Angemessenheitskriterien so auszugestalten, dass die Menschen nicht zu zahlen müssen.“

Die Angemessenheitsgrenzen regeln, wie teuer die Wohnung eines Hilfeempfängers sein darf, damit das Jobcenter sie voll bezahlt. In Hamburg sind sie zuletzt zum 1. März 2014 an den Mietenspiegel des Jahres 2013 angepasst worden. Seitdem gilt eine Miete für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger als angemessen, wenn sie nicht teurer als 348,50 Euro ist. Einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen erstattet das Jobcenter bis zu 418,20 Euro. Ist die Miete teurer, müssen die Mieter aus dem knapp bemessenen Regelsatz drauflegen – und haben somit weniger zum Leben.

Die nächste Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen ist erst für das Frühjahr 2016 geplant, obwohl es längst einen neuen Mietenspiegel gibt. Doch die Sozialbehörde gibt Entwarnung: Das sogenannte Kostensenkungsverfahren sei mit Erscheinen des 2015er Mietenspiegels ausgesetzt worden, sagt Sprecher Marcel Schweitzer. Das bedeutet: Vorerst wird das Jobcenter nicht tätig, wenn die Miete die bisherigen Angemessenheitsgrenzen übersteigt.

BELA