Corona-Virus :
Hamburger Justiz setzt Ersatzfreiheitsstrafen aus

Das Hamburger Strafjustizgebäude am Sievekingplatz. Foto: Actionpress

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Justiz: Ersatzfreiheitsstrafen zum Beispiel für Schwarzfahren werden ausgesetzt und aufgeschoben. Zwangsräumungen von Wohnungen hingegen bislang nicht.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Wegen der Corona-Pandemie wird in den Hamburger Gefängnissen Platz geschaffen. Um Kapazitäten, etwa für Isolierstationen, zu erhöhen, werde ein Großteil der Ersatzfreiheitsstrafen nun aufgeschoben, teilt die Justizbehörde mit. Ersatzfreiheitsstrafen sind in der Regel relativ kurze Haftstrafen, die verhängt werden, wenn Menschen ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlen können. Häufig sind Schwarzfahrer*innen betroffen. Im Einzelfall kann es laut Justizbehörde aber auch Ausnahmen von der Maßnahme geben, wenn zwingende Gründe einem Aufschub entgegenstünden.

Die aktuelle Situation hat aber auch Auswirkungen auf Menschen, die momentan Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen: Ihre Haft soll vorübergehend unterbrochen werden. Betroffen davon sind laut der Behörde etwa 90 Menschen.

Zwangsräumungen werden nicht ausgesetzt

Auch auf Zwangsräumungen hat die Corona-Pandemie Auswirkungen. Allerdings werden sie laut Kai Wantzen, Pressesprecher des Hamburger Oberlandesgerichts, bislang nicht generell ausgesetzt: „Die Entscheidung liegt letztlich beim einzelnen Gerichtsvollzieher. Aber ohnehin gilt, dass immer die individuelle Situation berücksichtigt wird.“

„Ein Haushalt, der unter Quarantäne steht, könnte natürlich nicht geräumt werden.“– Kai Wantzen, Pressesprecher des Hamburger Oberlandesgerichts

Sowieso würden außerdem die Auswirkungen einer Zwangsräumung mitbedacht. Also etwa, ob es zumutbar ist, dass Betroffene in einer öffentlichen Unterbringung untergebracht werden. Mitbedacht würde außerdem immer eine mögliche Gefährdung von Bewohner*innen und Gerichtsvollzieher*innen: „Ein Haushalt, der unter Quarantäne steht, könnte natürlich nicht geräumt werden.“

Dennoch sei es laut Wantzen gut vorstellbar, dass es durch die Corona-Pandemie zu weniger Zwangsräumungen kommt. Momentan werde mit Blick auf Corona außerdem an einer Handlungsempfehlung für die Gerichtsvollziher*innen gearbeitet.

Wohnungslosenhilfe fordert Stopp von Zwangsräumungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) fordert derweil die sofortige Aussetzung aller Zwangsräumungen aus Wohnraum. „In einer solchen Situation halten wir es nicht für verantwortbar, Zwangsräumungen von Wohnraum vorzunehmen. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, die schon jetzt überfordert sind und in denen eine Kontaktreduzierung nicht möglich ist“, sagt BAGW-Geschäftsführerin Werena Rosenke.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zeigt sich währenddessen gewillt, Lösungen für die aktuelle Situation zu finden. „Die eigenen vier Wände sind am Ende dereinzige Ort, in dem sie mit ihrer Familie zusammenkommen können, wenn sie in der Öffentlichkeit ihre sozialen Kontakte einschränken sollen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner: „Jetzt geht es darum, den Menschen die Sorge zu nehmen, dass dieser Ort gefährdet ist und sie ihn gar verlieren könnten.“ Breitner fordert Politik und Wohnungswirtschaft auf, miteinander ins Gespräch zu kommen und schlägt einen gemeinsamen Fonds für sicheres Wohnen vor. Sollten Mieter*innen in Zahlungsschwierigkeiten kommen, würden die Wohnungsunternehmen, die im VNW organisiert sind „sensibel reagieren“.

Update 21.03: Mittlerweile hat die Justizbehörde bekannt gegeben, dass Zwangsräumungen und Stromsperren bis auf Weiteres ausgesetzt sind. Ausgenommen von der Regelung sind etwa sogenannte „Gewaltschutzsachen“, also Termine bei denen Gerichtsvollzieher*innen „Anordnungen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen“ vollstrecken, wie es aus der Justizbehörde heißt.

Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.

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