Minijobber verdienen oft schlecht, sind von Altersarmut bedroht und ihnen werden häufig Arbeitnehmerrechte verwehrt: Das dokumentiert ein neuer Report des Hamburger DGB. Dessen Vorsitzende Katja Karger fordert eine neue Beratungsstelle für Beschäftigte und Betriebe.
„Ein großer Teil der Minijobbenden hat von Rechten, Pflichten und Folgen dieser Beschäftigungsform keine Ahnung“, sagt Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger bei der Vorstellung des „Minijob-Report Hamburg“. So würden viele geringfügig Beschäftigte nicht wahrnehmen, dass ihnen Altersarmut droht. Auch Arbeitgeber gingen oft von falschen Voraussetzungen aus: „Viele wissen nicht, dass sie mit sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung besser wegkommen“, so Karger.
Weil die Unkenntnis auf beiden Seiten verbreitet sei, sieht die DGB-Chefin den Senat in der Pflicht zu handeln: „Wir brauchen in Hamburg eine neue Beratungsstelle für Betriebe und Minijobbende.“
„Da verwundert das Gejammer der Arbeitgeber, dass sie keine Fachkräfte finden.“– Katja Karger
Laut Report arbeiten rund 177.000 Hamburger als Minijobber – 48 Prozent mehr als 2003. Die Mehrzahl der Betroffenen ist weiblich. Rund 60 Prozent verfügen über kein anderes Einkommen, zwei Drittel davon sind im klassischen Erwerbsalter zwischen 25 bis 64 Jahren. Bemerkenswert ist auch: 40 Prozent aller Minijobber in Hamburg haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, zehn Prozent sind sogar Akademiker. DGB-Chefin Karger: „Da verwundert das Gejammer der Arbeitgeber, dass sie keine Fachkräfte finden.“
Minijobber verdienen oft weniger als den Mindestlohn
Viele Zahlen aus dem Report sind nicht neu, erstaunen aber immer wieder. So bekamen 2015 zwei von fünf Minijobbern weniger als 7,50 Euro die Stunde bezahlt – und verdienten damit nicht mal den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn von damals 8,50 Euro. Zudem, so die DGB-Chefin, bekommen geringfügig Beschäftigte oft „klassische Arbeitnehmerrechte“ wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verwehrt: „Da muss dringend etwas passieren.“
Minijobs sollten ab dem ersten Euro in die Sozialversicherung einbezogen werden, fordert Karger. Die individuelle Entscheidung für „450 Euro bar auf die Kralle“ sei verständlich. „Doch wird das spätestens dann ein Thema für die Gesellschaft, wenn die Betroffenen später Grundsicherung beantragen werden müssen, weil die Rentenansprüche nicht ausreichen.“