Der Hamburger Senat plant eine Stärkung der Resozialisierung von Gefangenen. So sollen Menschen, die im Justizvollzug arbeiten, künftig mehr Geld bekommen und nicht mehr zum Arbeiten verpflichtet sein.
Gefangene sollen ab Juli nächsten Jahres in Hamburg einen Tagessatz von 25,45 Euro für ihre Arbeit bekommen. Bislang waren es 15,27 Euro. Zudem sollen sie künftig zwölf statt sechs Tage Hafterlass für ein Jahr Arbeit hinter Gittern bekommen. Auch sollen die Gefangenen nicht mehr wie bislang zur Arbeit gezwungen werden können. Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dem noch die Bürgerschaft zustimmen muss.
„Arbeit ist häufig ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung“, sagt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). „Damit Arbeit im Justizvollzug zu diesem Ziel beitragen kann, muss eine regelmäßige Tätigkeit auch mit ausreichend Anerkennung verbunden sein“, erklärt die Senatorin weiter. Mit dem Gesetzesentwurf mache die Justizbehörde einen „wichtigen Modernisierungsschritt im Justizvollzug“.
Gefangenen-Gewerkschaft fordert Mindestlohn
Manuel Matzke, Sprecher der bundesweiten Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO, begrüßte gegenüber Hinz&Kunzt den geplanten Wegfall der Arbeitspflicht: „Zwangsarbeit hat ein Geschmäckle und funktioniert grundsätzlich nicht.“ Auch unter „dem Deckmantel der Resozialisierung“ funktioniere Arbeit nur gut, wenn sie freiwillig gemacht werde. Die Anhebung der Vergütung reicht laut Matzke nicht aus: Er hält den gesetzlichen Mindestlohn für angebracht, der derzeit bei 12,41 Euro liegt – pro Stunde. „Die Vergütung der Arbeit ist schließlich die einzige Art der Anerkennung, die Gefangene bekommen“, sagt Matzke.
Dem neuen Gesetzentwurf vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr. Zwei Gefangene aus Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten sich über die niedrige Bezahlung in ihren Haftanstalten beschwert. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihrer Beschwerde stattgegeben, da die geringe Vergütung gegen das Resozialisierungsgebot verstoße. Das Gericht hatte zudem kritisiert, dass aus den aktuellen landesgesetzlichen Regelungen keine schlüssigen und widerspruchsfreien Resozialisierungskonzepte erkennbar sind.