Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat der neue rot-grüne Senat die sogenannte Mietpreisbremse bis 2025 verlängert. Kritik daran übt der Dachverband der Genossenschaften und der kommunalen Wohnungsunternehmen.
Die Mietpreisbremse erhitzt fünf Jahre nach ihrer Einführung immer noch die Gemüter. Für die jetzt in Hamburg vollzogene Verlängerung der Regelung gäbe es keinerlei Anlass, kritisiert beispielsweise Andreas Breitner. Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hält den zusätzlichen Mieter*innenschutz für ein „Schönheitspflaster“ und beklagt zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Der Mehraufwand für Vermieter*innen besteht darin, dass sie seit dem 1. Januar 2019 beim Überschreiten der ortsüblichen Miete um mehr als zehn Prozent vor dem Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert und schriftlich offenlegen müssen, welche Ausnahmeregel sie zu der überhöhten Miete berechtigt. Eine von der Bundesregierung verabschiedete Schutzregelung für Wohnungssuchende, die der Dachverband der Saga und Genossenschaften in Norddeutschland offenkundig als Belastung empfindet.
VNP-Vorstand Breitner geht in seiner Kritik noch einen Schritt weiter und sieht gar den Wohnungsbau gefährdet: „Die Regelung ist gut gemeint, schafft aber keine einzige bezahlbare Wohnung.“ Eine These, die kaum tragfähig ist. Denn gänzlich ausgenommen von der Wirkung der Mietpreisbremse hat der Gesetzgeber alle Neubauten – um mögliche Investitionen in den Wohnungsbau nicht zu gefährden.
Mieterverein sieht die Mietpreisbremse inzwischen als Chance
Es überrascht wenig, dass der Mieterverein zu Hamburg die Situation gänzlich anders als die Wohnungswirtschaft einschätzt: „Wir begrüßen die Entscheidung des Senats und hoffen, dass die von der Berliner Koalition vorgenommene ‚Verschärfung‘ der Mietpreisbremse die vom Gesetzgeber beabsichtigte dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Mieten haben wird“, sagt Vorstand Siegmund Chychla. Noch vor vier Jahren hatte der Mieterverein die Mietpreisbremse als zahnlosen Tiger verspottet. Inzwischen sehen Mietrechtsanwält*innen in der Regelung auch eine Chance: „Hamburgs Mieter, die in den vergangenen zwei bis drei Jahren einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben, sollten im Eigeninteresse die vereinbarte Miete lieber heute als morgen überprüfen lassen und mit unserer Hilfe die zu viel gezahlten Mieten zurückfordern“, sagt Chychla.
Vor gut drei Jahren sah die Lage tatsächlich komplett anders aus. Erste Klagen der Mietervereine gegen Mietüberhöhungen waren gescheitert, weil der rot-grüne Senat seinen Erlass nicht ausreichend begründet hatte. Dieser Fehler wurde erst 2018 korrigiert. Laut mehrerer Forschungsinstitute liegen die durchschnittlichen Mietsteigerungen in ganz Hamburg seitdem unter der allgemeinen Preissteigerungsrate, räumt auch der VNW in seiner Pressemitteilung ein.