Bundesratsinitiative :
Greift Stapelfeldt gegen Mieterhöhungen durch?

Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Foto: Chris Emil Janßen / Actionpress

Der Hamburger Senat will Mieterhöhungen weiter begrenzen und plant dafür eine Bundesratsinitiative. Doch die Wohnungswirtschaft trete auf die Bremse, beklagt der Mieterverein.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Kuscht Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt vor der Wohnungswirtschaft und hält eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Mietsteigerungen zurück? Diesen heftigen Vorwurf erhebt Mietervereins-Chef Siegmund Chychla und macht der SPD-Politikerin Druck: „Da es sich nicht um radikale Eingriffe in den Wohnungsmarkt, sondern um die den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft Rechnung tragenden Korrekturen handelt, erwarten Hamburgs Mieterinnen und Mieter endlich ein Machtwort ihres Ersten Bürgermeisters Tschentscher“, poltert der Mieterschützer.

Konkret geht es um eine Senkung der sogenannten Kappungsgrenze bei Bestandsmieten. Bislang erlaubt diese Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent in drei Jahren. Geplant ist laut Mieterverein, künftig nur noch 10 Prozent in drei Jahren zu erlauben. Außerdem solle der Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärft werden: Das würde Mietpreise von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete illegal machen. Der Mieterverein beklagt allerdings, Stapelfeldt werde „von der Wohnungswirtschaft davon abgehalten, die Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen“ – obwohl sie bereits fertig ausgearbeitet sei.

Senatorin: Erst abstimmen, dann auf den Weg bringen

Die Senatorin sagt auf Hinz&Kunzt-Nachfrage, eine Senkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten auf 10 Prozent fände sie „richtig“: „Damit läge diese ja immer noch deutlich über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten.“ Trotzdem will sie noch damit warten, die Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen: „Wir sind jetzt aktuell dabei die Inhalte von Bundesinitiativen mit den beteiligten Behörden und Partnern im Bündnis für das Wohnen abzustimmen und werden sie dann auf den Weg bringen!“, so Stapelfeldt. Aus der Behörde heißt es, auch die Verschärfung von Paragraph 5 sei Gegenstand der Gespräche im Bündnis. In diesem sitzen, neben der Behörde und dem Mieterverein, auch mehrere Verbände der Wohnungswirtschaft.

Dass diese einer Senkung der Kappungsgrenze anders als der Mieterverein kritisch gegenüber stehen, ist kein Geheimnis. „Ordnungsrechtliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt haben bislang keine Wirkung erzielt“, sagt etwa Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, gegenüber Hinz&Kunzt. Das gelte sowohl für die Mietpreisbremse als auch für Kappungsgrenzenverordnung. „Beides sind keine Wunderwaffen, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen.“ Breitner vertritt das städtische Wohnungsbauunternehmen Saga und zahlreiche Genossenschaften in Hamburg und fürchtet, diesen könnten durch durch eine niedrigere Kappungsgrenze erschwert werden, ihre Wohnungen zu sanieren.

Aber wird das die Stadtentwicklungssenatorin davon abhalten, ihre Gesetzeninitiative auf den Weg zu bringen? Solche Abstimmungen im Bündnis für das Wohnen, wie Stapelfeldt sie nun bezüglich der Kappungsgrenze plant, haben Tradition. Als es 2015 um die Frage ging, ob die Mietpreisbremse in ganz Hamburg oder nur in bestimmten Stadtteilen gelten soll, wollte ihre Behörde sich ähnlich wie heute vor einer Besprechung im Bündnis nicht festlegen. Letztlich führte sie die Preisbremse aber flächendeckend ein – trotz Protesten aus der Wohnungswirtschaft.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.