Corona :
Gilt die Ausgangssperre auch für Obdachlose?

Bürgermeister Peter Tschentscher bei der Verkündung der Ausgangssperre.

Ab Freitag dürfen Hamburger*innen zwischen 21 und 5 Uhr nur noch vor die Tür, wenn sie einen „triftigen Grund“ haben. Damit will Hamburg den Anstieg der Infektionszahlen stoppen. Was bedeutet das für Obdachlose?

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Angesichts rasant steigender Infektionszahlen führt der Hamburger Senat weitere Verschärfungen ein: Ab Freitag dürfen sich Menschen in Hamburg zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus „trifftigen Gründen“ im Freien aufhalten. Dazu gehören berufliche Gründe, auch darf man als Einzelperson draußen Sport treiben oder Spazierengehen. „Alles andere muss konsequent unterbleiben“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittwoch im Rathaus.

Innensenator Andy Grote (SPD) kündigte an, dass die Polizei nach 21 Uhr Menschen ansprechen und befragen werde, wieso sie sich im Freien befinden. „Wer unterwegs ist in dieser Zeit und einem Polizisten begegnet, muss damit rechnen, angesprochen zu werden“, sagte Grote.

Was bedeutet die Regel für Obdachlose, die sich in keine Wohnung zurückziehen können? Sie seien von den Beschränkungen ausgenommen, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) auf Nachfrage von Hinz&Kunzt. In einer E-Mail aus der Sozialbehörde an Sozialarbeiter*innen heißt es zudem, dass die neue Verordnung es Obdachlosen erlauben soll, auch nachts mobile Hilfsangebote wie den Mitternachtsbus in Anspruch zu nehmen. Juristisch gelte dies als „unabweisbarer Zweck“. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Auch für Obdachlose gilt im Interesse des Infektionsschutzes, dass sie sich, sofern irgend möglich, ab 21 Uhr bis 5 Uhr an ihrem Schlafplatz aufhalten sollten.“

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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