Sicherungsverwahrung :
Sicherungsverwahrung: Gesellschaft im Dilemma

Bei einem Titel wie „Bürger in Angst – Justiz in Not?“ kann es derzeit in Hamburg nur um eins gehen: um die Sicherungsverwahrung und den Umgang mit den ehemaligen Gefangenen. Zur Podiumsdiskussion in der Grundbuchhalle des Landgerichts trafen Politiker und Juristen auf Nachbarn der drei Ex-Sicherungsverwahrten, die in Jenfeld untergebracht sind.


Ralf Kleindiek, Staatsrat der Justizbehörde, wirkt aufgerieben. Seit Wochen sind er und seine Mitarbeiter in Jenfeld auf Ochsentour. Für die Unterbringung von ehemals Sicherungsverwahrten wollte er werben oder wenigstens um Verständnis für sie. Bei der Podiumsdiskussion zu behaupten, dass „die Ängste, die man nicht wegdiskutieren kann, zunehmend geringer werden“, war eine Steilvorlage für die anwesenden Jenfelder, die sich allerdings an die von Moderator und Abendblatt-Redakteur Peter-Ulrich Meyer vorgegebenen Regeln hielten: Erst kommen die Diskutanten auf dem Podium zu Wort, dann die Zuhörer im Saal. Man spürt: Auf keinen Fall wollen sich die Jenfelder noch mal vorwerfen lassen, sie wären so eine Art Mob.

Trotz des ungeschickten Auftakts: Die Not des Staatsrats, wie und wo denn die ehemals Sicherungsverwahrten unterzubringen seien, war klar. Er sprach zwar nicht wie Viviane Spethmann (CDU) davon, dass beispielsweise Hans- Peter W. „vom Himmel gefallen sei“, aber ähnlich drückte er sich auch aus: „Wir haben uns das Thema nicht ausgesucht. Wir müssen damit umgehen“, sagte er.

Dann Schlagabtausch zwischen Spethmann und Kleindiek. Den Umgang mit den entlassenen Sicherungsverwahrten empfindet Spethmann als Desaster, der SPD-Senat habe sie „der Bevölkerung zum Fraß vorgeworfen“ und andererseits die Bevölkerung überfordert, indem der Senat die Männer in einem Wohngebiet untergebracht habe. Die CDU plädiert für die Unterbringung in einem Industriegebiet. Das kommt aber weder für den SPD-Senat derzeit infrage noch für das Gericht. Schon aus Sicherheitsgründen: Wer entlassen werde, müsse am normalen Leben teilnehmen können, alles andere führe zu einer erhöhten Rückfallgefahr.

Richterin Zscherpe: „Wir haben nicht das Recht, ganz viele wegzusperren, die nicht mehr hochgefährlich sind.“

Maj Zscherpe muss als Vorsitzende Richterin einer Strafvollstreckungskammer darüber entscheiden, ob ein Gefangener entlassen wird und wenn ja, mit welchen Auflagen. Und für diese Entscheidungen hätten das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof der Justiz inzwischen „gute Kriterien an die Hand gegeben“. Unter anderem müsse ein Gefangener nicht entlassen werden, „wenn weiterhin von einer hohen Gefährlichkeit eines Täters ausgegangen werden muss“.

Was die juristische Situation anbelange, fühle sie sich nicht in Not, wohl aber aufgrund der Reaktionen der Presse und Öffentlichkeit. Denn es gebe durchaus geeignete Einrichtungen für die Männer, aber diese weigern sich, die Ex-Sicherungsverwahrten aufzunehmen. Der Grund: Sie befürchten, ständig von der Presse und aufgebrachten Bürgern belagert zu werden.

Heikel war das Thema Restrisiko. „Es gibt Menschen, die sind hochgefährlich, und ich sehe es als meine Aufgabe, die Gesellschaft vor diesen Menschen zu schützen“, sagte Maj Zscherpe. „Aber wir haben nicht das Recht, ganz viele wegzusperren, die nicht mehr hochgefährlich sind.“

Wie viel Prozent Risiko sind wir als Gesellschaft bereit zu tragen?, lautete dann auch die Frage, die unbeantwortet blieb. In der Diskussion wurde deutlich – theoretisch jedenfalls –, dass es in einer freiheitlichen Gesellschaft keine 100-prozentige Sicherheit geben könne. „Wir steigen in ein Flugzeug, obwohl das Risiko besteht, dass das Fugzeug abstürzt. Wir nehmen das Risiko in Kauf“, sagte Professor Guntram Knecht, Leiter der forensischen Psychiatrie in der Asklepios-Klinik Nord.

Nicht alle nehmen das Risiko in Kauf, findet ein Jenfelder. „Wir allein tragen das Risiko.“ Von Schlafstörungen erzählen einige Anwohner, davon, dass die Kinder und Frauen Umwege machen, um nicht am Haus vorbeilaufen zu müssen, in dem die drei Ex-Sicherungsverwahrten leben. Davon, dass die Angst jetzt schon überall lauere. Kein Trost war es da, dass Maj Zscherpe sagte, die Männer seien schon verhältnismäßig alt, viel wahrscheinlicher sei es, dass jüngere Ex-Gefangene rückfällig würden, die gar nie in Sicherungsverwahrung waren.

Ein Jenfelder Bürger: „Nicht nur die Ex-Sicherungsverwahrten brauchen Betreuung, wir auch.“

Die allerdings haben den Vorteil, dass niemand sie kennt, dass man theoretisch um das Risiko weiß, aber es im Alltag verdrängen kann. Auch das wurde bei den Jenfeldern deutlich. Die Möglichkeit der Verdrängung, durch die man trotz aller Lebensrisiken den Alltag relativ unbefangen und angstfrei meistern kann, funktioniert nicht mehr: Viele haben jetzt sogar Angst, weil und nicht obwohl die Polizei da ist – automatisch assoziieren sie damit Gefahr. „Nicht nur die Ex-Sicherungsverwahrten brauchen Betreuung, wir auch“, sagte einer der Bürger.

Konsens des Abends: Die Eingangsfrage, wer in Angst oder Not ist, muss erweitert werden. In Not ist offensichtlich eine ganze Gesellschaft. Seit Gerhard Schröder (SPD) als damaliger Bundeskanzler 1998 in Bezug auf Sexualstraftäter das Motto „wegsperren und zwar für immer“ geprägt hat, hat die Gesellschaft sich in der Illusion gewiegt, man könne sich aller unliebsamen Sexualstraftäter für immer entledigen. Dass das nicht möglich ist, hat das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2010 gezeigt.

Professor Knecht brachte es auf den Punkt: Seit 1998 seien die Gesetze immer weiter verschärft worden. Jetzt würden die Männer doch wieder entlassen „und sollen frei unter uns leben. Von diesem Schock müssen wir uns erstmal erholen.“ Und weiterdiskutieren – als Gesellschaft. Denn das Thema bleibt brisant. In den kommenden Monaten und Jahren werden weitere Sicherungsverwahrte entlassen, die Unterkunft in Jenfeld muss im November wieder geräumt werden. Für alle Beteiligten wäre es wünschenswert, wenn es dann stabile Lösungen für die Ex-Sicherungsverwahrten gebe – im Sinne der Anwohner und im Sinne der ehemaligen Gefangenen.

Text: Birgit Müller

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Online-Dossier „Sicherungsverwahrung – und dann?“