Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen vorläufigen Baustopp für die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse verhängt. Der geltende Bebauungsplan erlaube eine Anlage im geplanten Umfang nicht. Das Bezirksamt kündigte Beschwerde an.
Die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse in Harvestehude darf vorerst nicht weitergebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg bekanntgegeben. Die geplante Einrichtung sei „in dem behördlich genehmigten Umfang in einem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Der Senat will in der Unterkunft bis zu 220 Flüchtlinge unterbringen. Damit handele es sich „nicht nur um eine kleine Anlage“, so das Verwaltungsgericht, das die 20-seitige Entscheidung noch heute auf seiner Internetseite veröffentlichen will.
Drei Anwohner hatten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie fürchten „erhebliches Störungspotenzial“ durch Asylbewerber in ihrer Nachbarschaft. Das Bezirksamt Eimsbüttel, das den Umbau genehmigt hat, kündigte Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht an. Die Sozialbehörde, zuständig für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg, will sich heute Nachmittag äußern.
Die Stadt hatte für den Umbau des Kreiswehrersatzamts an der Sophienterrasse erstmals Polizeirecht angewandt, um die Unterkunft schneller eröffnen zu können. Anwohner hatten sich daraufhin in einem Verein zusammengeschlossen und erklärt, den künftigen Nachbarn helfen zu wollen. „Die Hilfsbereitschaft, die wir wahrnehmen, steht in krassem Widerspruch zu diesem Urteil“, so Heidrun Petersen-Römer von der Flüchtlingshilfe Harvestehude. Sie sei von dem Urteil „maßlos enttäuscht“, denn: „Wir wissen alle, dass wir zu wenig Unterkünfte in Hamburg haben. Da ist es eine Frage der Solidarität, dass überall in der Stadt Menschen untergebracht werden.“
Text: Ulrich Jonas
Foto: Jonas Füllner