Die Zahlen des Monats
(aus Hinz&Kunzt 206/April 2010)
0 Euro wären die leeren Plastikflaschen wert gewesen, die eine Putzfrau unter den Regalen eines
Supermarktes in Ahrensburg hervorfegte oder aus Mülleimern herausfischte – wenn die
Reinigungskraft sie nicht eingesammelt hätte, um das Flaschenpfand einzulösen.
Weil sie aber von anderen weggeworfene Pfandflaschen wiederholt in den Kofferraum ihres
Autos lud, erhielt sie von ihrem Arbeitgeber, der Firma Bockholdt Gebäudedienste KG,
die Kündigung.
Mindestens 3000 Euro kostete den Steuerzahler die darauf folgende gerichtliche Auseinandersetzung.
Die Frau, seit mehr als 20 Jahren für das Unternehmen tätig, klagte vor dem Arbeitsgericht
Lübeck erfolgreich auf Wiedereinstellung. Weil sie so wenig verdient hat, musste die Staatskasse
Prozesskostenhilfe zahlen. Doch damit nicht genug: Bockholdt ging in Berufung und bemühte
so auch noch das Landesarbeitsgericht. Nachdem der Fall Schlagzeilen machte, ließ sich die
Reinigungsfirma allerdings kurz vor dem Verhandlungstermin auf einen Vergleich ein.
Gregor Steidle, Sprecher des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, sagte zu den
Kosten: „Das ist auch ein Beitrag dazu, dass es friedlich zugeht im Arbeitsleben und wir nicht
mit Eisenstangen aufeinander losgehen.“
Die Firma Bockholdt erklärte auf Nachfragen von Hinz&Kunzt, zu Einzelheiten wolle sie
keine Stellung nehmen. Ausschlaggebend für die Kündigung sei „der mit der Pflichtverletzung
verbundene schwere Vertrauensbruch“ gewesen. „Ein derartiges Verhalten kann ohne weiteres
zu einer Kündigung des Reinigungsauftrages durch den Kunden führen.“
Medienberichten zufolge soll die Firma der kämpferischen Reinigungskraft 10.000 Euro Abfindung gezahlt haben.
Text: Ulrich Jonas