Wohnungslose und Geflüchtete müssen in Hamburg teilweise viel Geld für ihre Unterkunft zahlen, wenn sie ein Einkommen haben. Kritik an den hohen Gebühren üben Flüchtlingshelfer und die Linksfraktion.
Eine monatliche Gebühr von 587 Euro müssen Wohnungslose und Geflüchtete pro Kopf für ihren Unterkunftsplatz zahlen, wenn sie mehr als 1450 Euro im Monat verdienen. Ein Single-Haushalt könne die Herausforderung wohl stemmen. Eine vierköpfige Familie hingegen zahle aber mehr als 2.000 Euro im Monat, beklagt Manfred Ossenbeck vom Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen. Im schlimmsten Fall würde der Geflüchtete auf die Arbeit verzichten, um so von den Gebühren befreit zu werden.
Statt hohe Gebühren für einen Platz in einer Wohnunterkunft zu zahlen, könnten die Geflüchteten selbstverständlich eine normale Wohnung beziehen. Doch die Wohnungsnot führt dazu, dass Wohnungslose und Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt in der Regel keine Chance haben.
Gebühren sind zu hoch
Ein neues, von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt jetzt Fehler in der Gebührenordnung auf. Demnach sind die Gebühren für öffentlich-rechtliche Unterkünfte in Hamburg zu hoch angesetzt. „Bislang werden unter anderem mit dem Sozialmanagement und der Verwaltung Kosten angerechnet, die da nicht reingehören“, sagt Carola Ensslen von der Linksfraktion. Nach ihrer Auffassung müssten die Gebühren um etwa 50 Euro gesenkt werden.
Doch auch dann noch wären die Gebühren für einige Geflüchtete zu hoch, beklagt die Fachsprecherin für Integration. Es müsse nach Ausstattung der Unterkunft differenziert werden. Aktuell zahlen Wohnungslose und Geflüchtete 587 Euro. Dabei ist es völlig egal, ob sie in einer kleinen Wohnung im Standard einer Sozialwohnung leben oder ob sie sich einen Wohncontainer mit mehreren Personen teilen. Noch vor einem Jahr gab es diese Differenzierung. Damals kostete ein Platz in einer Wohnunterkunft zwischen 114 und 276 Euro. Die niedrigen Gebühren waren allerdings nicht kostendeckend.
Deswegen hatte der Senat die Gebühren zum Jahresbeginn 2018 angehoben. Die meisten Wohnungslosen und Geflüchteten waren davon nicht betroffen: Sie sind von den Kosten befreit, weil sie nicht mehr als einen Minijob haben. Wer zwischen 730 und 1450 Euro netto im Monat verdient, der muss bereits einen Teil selber zahlen: Das trifft auf 2800 Menschen zu, die aktuell 210 Euro pro Monat zahlen. Unbekannt ist die Zahl derer, die mehr als 1450 Euro verdienen und daher die volle Gebühr von 587 Euro zahlen müssen. Eine Auswertung müsse händisch erfolgen, heißt es aus der Sozialbehörde ein Jahr nach Einführung der neuen Gebührenordnung. Dies sei bislang noch nicht möglich gewesen.
Sozialbehörde verweist auf Härtefallregelung
Nachvollziehen kann man in der Sozialbehörde die erneute Kritik an der Gebührenordnung nicht. Es gäbe eine Härtefallregelung, teilt Sprecher Martin Helfrich mit. Dadurch sollen Notlagen abgewendet werden. 260 Mal sei solch einem Antrag bis zum Spätsommer 2018 bereits stattgegeben worden. In 33 Fällen wurde den Anträgen allerdings nicht stattgegeben, kontert die Linksfraktion.