Ja, sie gelten zunächst mal als arbeitsfähig, wenn sie Hartz IV bekommen.
Aber es ist schwierig für Obdachlose, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Der Schlaf auf der Straße oder in Notunterkünften ist meist nicht sehr erholsam. Es fehlen Wecker, eine Dusche oder ein Frühstück. Wer bei einem Ein-Euro-Job die Arbeitszeiten nicht einhält, dem können die Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden – das gilt für Obdachlose wie für alle anderen. Die Angst, einen Ein-Euro-Job nicht durchzuhalten ist einer der Gründe, warum einige Obdachlose erst gar kein Hartz IV beantragen und Angst vor Behördenstrukturen entwickeln.