Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Für die Initiative „Freiheitsfonds“ ändert das wenig am Kern des Problems.
Wer in Deutschland ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, macht sich des „Erschleichens von Leistungen“ schuldig und begeht damit eine Straftat. Im Interview mit der „Zeit“ hat Justizminister Marco Buschmann eine Reform angekündigt: „Wir wollen die sogenannte Beförderungserschleichung, oder populär gesagt: das Fahren ohne Fahrschein, nicht mehr unter Strafe stellen, sondern zu einer Ordnungswidrigkeit machen“, sagte er am Donnerstag im Interview mit der Wochenzeitung.
Bislang werden Menschen, die wegen des Fahrens ohne Fahrschein angezeigt werden, grundsätzlich strafrechtlich verfolgt und schließlich oft mit einer Geldstrafe belegt. Häufig sind arme Menschen betroffen, die weder den Fahrschein noch diese Geldstrafen zahlen können. Sie landen daher im Gefängnis, wo sie eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Schätzungen gehen von bundesweit mindestens 50.000 Menschen pro Jahr aus, die eine solche Strafe absitzen. Rund jede:r Vierte von ihnen hat wiederholt kein Ticket für die U- oder S-Bahn gekauft.
Bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde das Strafverfahren wegfallen, und die Betroffenen würden lediglich zu einem Bußgeld verurteilt. Das kritisiert der „Freiheitsfonds“ als unzureichend. Die Initiative kauft regelmäßig öffentlichkeitswirksam Menschen aus Gefängnissen frei, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. „Auch nicht bezahlte Ordnungswidrigkeiten können zu Haft führen – zu Erzwingungshaft. Betroffene könnten also weiterhin ins Gefängnis kommen, weil sie ohne Ticket gefahren sind“, erklärte der Freiheitsfonds auf X (früher Twitter). Sein Vorschlag: Eine komplette Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket. Eine Petition der Initiative, die genau das fordert, haben bislang mehr als 117.000 Menschen unterschrieben.
Bereits im Juni hat der Bundestag eine Reform des Sanktionsrechts auf den Weg gebracht: Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe wird demnach anders berechnet, sodass Betroffene künftig nur noch halb so lange im Gefängnis sitzen wie bisher. Wegen IT-Problemen lässt eine Umsetzung der Reform aber noch auf sich warten.