Nach langem Ringen haben sich EU-Staaten und Europaparlament auf eine Richtlinie für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Auch Deutschland muss nun nachbessern.
Die Vision eines sozialen Europas nimmt Gestalt an: Mithilfe einer neuen Richtlinie wollen die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament festlegen, wie gesetzliche Mindestlöhne in den einzelnen Staaten künftig errechnet und durchgesetzt werden. EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit zeigte sich zufrieden: „Die Einigung zeigt, dass wir ein starkes soziales Europa anstreben, in dem der Wert der Arbeit anerkannt wird.“
Der Gesetzentwurf sieht keinen einheitlichen EU-weiten Mindestlohn vor. Er zwingt Mitgliedsstaaten auch nicht, eine Lohnuntergrenze einzuführen. Vielmehr legt die Richtlinie Verfahren fest. So sollen Staaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, Pläne zur Steigerung der Quote erstellen. Das würde auch Deutschland betreffen.
Bereits Anfang 2020 hatte die Europäische Kommission eine Initiative für europäische Mindestlöhne gestartet, war aber auf Widerstand gestoßen. Formal müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten der nun erzielten Einigung noch zustimmen.