Koalitionsstreit :
Erstmal keine Änderungen beim Mindestlohn

Das Mindestlohn-Gesetz wird bis auf Weiteres nicht verändert, obwohl die Union vor Allem die Dokumentationspflichten aufweichen will. Am Sonntagabend scheiterte sie damit allerdings in einer Spitzenrunde der großen Koalition am Widerstand der SPD. 

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Bislang bleibt sie standhaft: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

CDU und CSU versuchen es hartnäckig, doch bislang konnten sie sich mit ihren Forderungen nach Aufweichung des Mindestlohns nicht durchsetzen. Auch an diesem Sonntagabend scheiterte die Union mit ihren Forderungen bei einem Treffen der Koalitionsspitzen am Widerstand der SPD. Vier Monate nach Einführung des allgemeinen Mindestlohns gibt es also bis auf Weiteres keine Änderungen am neuen Gesetz. CDU und CSU bestehen aber weiterhin auf Änderungen, hieß es aus Unionskreisen. Der Streit über den Mindestlohn dürfte damit weitergehen.

Vor allem die Dokumentationspflichten sind Unionspolitikern ein Dorn im Auge. Nach dem Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber in bestimmten Branchen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen, sofern das monatliche Einkommen eines Beschäftigten 2958 Euro nicht übersteigt. Warum diese Grenze Sinn macht, erklärte Stefan Körzell, Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), in einem Zeitungsinterview mit dem Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz: „Danach kann ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat arbeiten, und das jeweils 12 Stunden. Multipliziert mit dem Mindestlohnbetrag 8,50 Euro ergibt sich so die Summe von 2958 Euro.“ Die Regelung soll also Missbrauch durch unbezahlte Mehrarbeit verhindern – nicht zufällig gilt sie für jene Branchen, die dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterliegen, zum Beispiel auf dem Bau, im Reinigungsgewerbe und in der Fleischwirtschaft.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Auftraggeberhaftung. Sie besagt, dass Arbeitnehmer, die von einem Subunternehmer um Lohn geprellt wurden, das nicht bezahlte Entgelt notfalls auch beim Auftraggeber einklagen können. Diese Regel ist vor allem dort bedeutsam, wo häufig ausländische Subunternehmen engagiert werden, etwa in der Fleischindustrie. Die Union hat sich auch hier Forderungen von Arbeitgeberverbänden zu eigen gemacht, die die Auftraggeberhaftung abschwächen wollen.

Doch auch das ist am Widerstand der Sozialdemokraten gescheitert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte lediglich bei der Abgrenzung zwischen Ehrenamt und mindestlohnpflichtiger Beschäftigung „Klarstellungen“ an.

DGB: „Wir appellieren an die Standhaftigkeit der SPD.“

Die Hamburger DGB-Vorsitzende Katja Karger begrüßte das Ergebnis der Koalitionsrunde und forderte ein Ende der Unions-Angriffe auf den Mindestlohn: „Wir appellieren an die Standhaftigkeit der SPD.“ Wichtig seien nun vor allem „bessere Kontrollen“. Zwar soll der Zoll im Lauf diesen Jahres 1600 zusätzliche Mitarbeiter bekommen, um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren. Diese müssten aber „schneller in den Job kommen“, sagte Karger gegenüber Hinz&Kunzt.

Der DGB will das Mindestlohngesetz zu einem schärferen Schwert machen und fordert deshalb Nachbesserungen: Gewerkschaften sollten wie in anderen Ländern das Recht bekommen, den Mindestlohn stellvertretend für Arbeiter einzuklagen, „wenn diese sich aus berechtigter Angst um ihren Job nicht trauen, selber gegen Arbeitgeber vorzugehen“, so DGB-Vorstand Körzell. Zudem müsse die Beweislast vor dem Arbeitsgericht umgekehrt werden: Die Chefs sollten nachweisen müssen, wie lange ihr Beschäftigter gearbeitet hat. Bislang muss das der Arbeitnehmer selbst machen, was in der Praxis oft zu Problemen führt, weil viele Betroffene sich ihre Arbeitszeiten nicht aufschreiben.

Der Gewerkschaftsbund kündigte an, seine Mindestlohn-Hotline bis Ende des Jahres weiter zu betreiben. Unter der Telefonnummer 0391/40 88 003 bekommen Beschäftigte Rat, die Fragen zur neuen Lohnuntergrenze haben. Dort erfahren sie beispielsweise, dass nicht gezahlter Lohn bis zu drei Jahre nachträglich eingeklagt werden kann und dass auch Minjobber Anspruch auf Mindestlohn haben.

Text: Ulrich Jonas
Foto: Actionpress

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