Weil in Hamburgs Gefängnissen viele Menschen wegen geringer Delikte wie Schwarzfahren einsitzen, will die rot-grüne Regierungskoalition Abhilfe schaffen. Eine Gesetzesänderung soll die Zahl und Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen verkürzen – mithilfe gemeinnütziger Arbeit.
105 Menschen saßen im Februar in Hamburg allein deshalb im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten – sie verbüßen eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe, etwa wegen Schwarzfahrens. Das ist nicht nur belastend für den Betroffenen, sondern auch für die Stadt: Rund 180 Euro kostet ein Tag im Knast.
Die rot-grünen Koalition will deshalb nun das Strafvollzugsgesetz ändern: Erklärtes Ziel ist es, die Zahl sowie die Länge der Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren. Was ist geplant? Gefängnisinsassen sollen etwa fortan nicht mehr wählen können, ob sie ihre Haftzeit durch gemeinnützige oder bezahlte Arbeit verkürzen wollen.
Mehr gemeinnützige Arbeit
Hintergrund: Wer heute fünf Stunden pro Tag gemeinnützig arbeitet, kann so seine Haftzeit um jeweils einen Tag verringern. Erwünschter Nebeneffekt: die Zelle wird früher frei. Das Problem: Die Mehrheit der Häftlinge arbeitet lieber bezahlt im Knast für rund 13 Euro Tagessatz. Rot-Grün will die Wahlmöglichkeit zwischen bezahlter und gemeinnütziger Arbeit nun streichen. „Das würde zu einer Verkürzung der Haftzeit führen“, heißt es in dem Antrag. Es sei denn, der Häftling entscheidet sich gegen die gemeinnützig Arbeit und dafür, seine Strafe in Gänze abzusitzen – was weiterhin möglich sein soll.
Zudem soll schon im Vorfeld der Kontakt zu Betroffenen intensiviert werden, damit Ersatzfreiheitsstrafe möglichst abgewendet werden können: Durch aufsuchende Sozialarbeit soll etwa darüber informiert werden, dass sich eine Haftstrafe auch durch Ratenzahlungen vermeiden lässt. Auch Menschen, die Post vom Amt erst gar nicht mehr öffnen, sollen durch persönliche Ansprache besser erreicht werden. Der Antrag von Rot-Grün soll in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 27. März beraten werden.