Wohnraumschutzgesetz :
Eimsbüttel geht gegen Leerstand vor

In zentraler Lage in Eimsbüttel stehen aktuell sechs Wohnungen leer. Der Bezirk fordert jetzt den Eigentümer auf, die Wohnungen zur Zwischenmiete anzubieten. Foto: Benjamin Laufer

Seit rund einem Jahr steht ein Mehrfamilienhaus in der Osterstraße leer. Jetzt fordert der Bezirk den Eigentümer auf, die leerstehenden Wohnungen bis zu einem Abriss zu vermieten.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der Bezirk Eimsbüttel folgt dem Vorbild aus Mitte: Dort hatte das Bezirksamt vor anderthalb Jahren leerstehende Wohnungen in Hamm einem Treuhänder übergeben, saniert und sie anschließend zur Vermietung angeboten. Jetzt muss auch ein Vermieter in der Osterstraße 162 endlich einen Leerstand beseitigen. „Wir haben den jetzigen Eigentümer angehalten, die leerstehenden Wohnungen bis zu einem möglichen Abriss zu vermieten“, sagt Bezirkssprecher Kay Becker. „Rechtsgrundlage dafür ist das Hamburger Wohnraumschutzgesetz.“

Bereits vor zwei Jahren geriet das „Schimmelhaus“ von Eimsbüttel in die Schlagzeilen. Mieter hatten damals den Verfall des Hauses öffentlich gemacht. Daraufhin ließ die Verwaltung den Schaden beheben, berichteten die Eimsbütteler Nachrichten. Offensichtlich allerdings nicht zur Zufriedenheit der Mieter. Die letzten verbliebenen Bewohner zogen in den folgenden Monaten aus.

Abriss bereits genehmigt

Warum der Eigentümer das Haus verfallen ließ, bleibt unklar. Der aktuelle Verwalter des Hauses war für eine Stellungnahme heute nicht zu erreichen. Völlig untätig war der Eigentümer nach Angaben des Bezirks zumindest nicht. So habe er im September 2018 schließlich den Abriss des Mehrfamilienhauses beantragt und auch die entsprechende Genehmigung erhalten. Doch seitdem passiert nichts mehr. Immerhin: Eine Bauvoranfrage für ein neues Wohngebäude befindet sich noch in der Prüfung.

Solange allerdings die Arbeiten am Haus ruhen, könnten nach Auffassung des Bezirks jetzt problemlos Menschen zur Zwischenmieten in dem Haus wohnen. Man habe sich das Haus angesehen, sagt Bezirkssprecher Becker: „Aus unserer Sicht sind sechs Wohnungen für eine Zwischenvermietung ohne größere Probleme geeignet.“

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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