Im Wortlaut: Statement von Landespastorin und Diakoniechefin Annegrethe Stoltenberg
(aus Hinz&Kunzt 160/Juni 2006)
Wir sehen einige wenige Menschen, die nach Hamburg kommen, um in dieser Stadt bei Passanten, die verglichen mit ihnen unvorstellbar reich sind, ein Almosen zu erbitten. Wer ihnen etwas geben will, tut das, wer nicht, lässt es. Diese Bettler und ihre Helfer haben sich bisher nichts zuschulden kommen lassen – außer dass ihr Anblick manche stört, weil er ihre Armut und Behinderung so stark in unser Blickfeld rückt.
Die Straßensozialarbeiter und andere im Rahmen des „Runden Tisches Sozialer Initiativen in der City“ haben sich sehr wohl um diese Bettler gekümmert, und festgestellt, dass sie mit Kleidung, Nahrung und Unterkunft versorgt sind. Weitere Hilfen stehen ihnen offiziell nicht zu, sie können nur privat geleistet werden – dafür betteln sie.
Wenn den Bettlern ein krimineller Hintergrund nachgewiesen würde, was trotz der Recherchen des Bezirksamts bisher nicht geschah, wäre die Situation natürlich anders. Dann würde das Strafrecht greifen. Der wegerechtliche Versuch ist anderswo schon gescheitert. Nach Auskunft von Juristen steht dieser Versuch auf tönernen Füßen.