Abschiebungen :
Die Wohnung ist unverletzlich – theoretisch

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung soll für Geflüchtete nicht mehr gelten. Die Hamburger Ausländerbehörde holt weiterhin Menschen aus ihren Unterkünften. Foto: Sebastian Willnow, dpa

Die Hamburger Ausländerbehörde holt weiter Flüchtlinge ohne richterlichen Beschluss aus ihren Unterkünften, obwohl das Verwaltungsgericht das als Grundrechtsverstoß kritisiert.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Sie kommen, während die Familie schläft: Am 16. Februar 2017 um 6.30 Uhr öffnen vier Polizisten und eine Mitarbeiterin der Hamburger Ausländerbehörde heimlich Zimmer 11 und 12 in Container 1 der Flüchtlingsunterkunft am Curslacker Neuen Deich in Bergedorf. Die Schlüssel zu den Zimmern hatten sie zuvor von Mitarbeitern des Unterkunftbetreibers fördern & wohnen bekommen. Die Beamten wollen das irakische Ehepaar mit den zehn und sieben Jahre alten Kindern in die Niederlande abschieben und reißen sie aus dem Schlaf. Sie sind ausreisepflichtig, das hatte das Verwaltungsgericht entschieden.

Die Beamten durften trotzdem nicht einfach so ihre Zimmer betreten, entscheidet dasselbe Gericht zwei Jahre später, im Februar 2019. Denn eine Flüchtlingsunterkunft sei genauso vom Grundgesetz gegen staatliche Eingriffe geschützt wie eine Wohnung: Wer dort rein will, braucht einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss – den die Ausländerbehörde nicht hatte. Wie im Übrigen bei unzähligen vergleichbaren Fällen auch nicht: Damit die Behörde vorerst weiter machen kann wie bisher, hat sie Berufung gegen das Urteil eingelegt – Ausgang offen.

„Durch die Ausreisepflicht eines Geflüchteten wird das Grundgesetz nicht aufgehoben.“– Anne Harms, Fluchtpunkt-Leiterin

Wieso sollen sich Richter damit befassen müssen, ob die Behörden jemanden zur Abschiebung aus der Unterkunft holen dürfen – wenn doch bereits klar ist, dass er das Land verlassen muss? Weil die Unverletzlichkeit der Wohnung als wichtiges Grundrecht nicht einfach ignoriert werden dürfe, sagt Anne Harms, Leiterin der kirchlichen Beratungsstelle Fluchtpunkt.

Es geht nicht darum, Abschiebungen zu verhindern. Es geht darum, dass auch für den Staat Regeln gelten und auch Flüchtlinge Rechte haben: „Durch die Ausreisepflicht eines Geflüchteten wird das Grundgesetz nicht aufgehoben“, sagt Harms, deren Anwälte das Urteil vor dem Verwaltungsgericht erstritten haben. „Bevor eine Behörde mit Beamten in Zivil und Uniform mitten in der Nacht in die Wohnung einer Familie mit Kindern eindringt, sollte ein Gericht geprüft haben, ob ein derartiger Eingriff rechtmäßig, notwendig und angemessen ist.“

Ausländerbehörde hält an umstrittener Praxis fest

Die Hamburger Ausländerbehörde sieht das ganz anders: Der Artikel 13 des Grundgesetzes werde durch das Betreten der Zimmer nicht verletzt, argumentierte sie vor Gericht. Schließlich werde das Wohnverhältnis durch die Abschiebung ja anschließend ohnehin „dauerhaft beendet“.

Dass nun das Verwaltungsgericht ausführlich dargelegt hat, so ein Vorgehen verletze die Grundrechte der Betroffenen in unzulässiger Weise, ficht die Behörde nicht an: „Wir halten weiterhin an unserer Rechtsauffassung fest“, sagt ein Sprecher gegenüber Hinz&Kunzt. Und bis über die eingelegte Berufung der Behörde nicht entschieden wurde, will sie auch nichts an ihrer Praxis ändern. Wie auch fördern & wohnen: Man werde „vorerst“ weiterhin die Schlüssel auch ohne richterlichen Beschluss aushändigen, hieß es auf Nachfrage. Und damit auch das Risiko eingehen, dass die eigenen Mitarbeiter aufgefordert werden, gegen Grundrechte zu verstoßen.

Anders läuft die Debatte im rot-rot-grün regierten Berlin: Dort hat Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) nach ähnlichen Urteilen die Weisung ausgegeben, ohne Gerichtsbeschluss niemandem mehr Zutritt zu den Einrichtungen zu geben – gegen den Widerstand des Innensenators Andreas Geisel (SPD). Der Berliner Morgenpost sagte die Senatorin, Polizisten sollten nicht mehr in die Unterkünfte „reinrockern, wie sie wollen“, da viele der Bewohner traumatisiert seien.

„Rechtsstaatlich sehr bedenklich“

Die Behörde von Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) schweigt hingegen auf Anfrage dazu. Auch der grüne Justizssenator Till Steffen will sich nicht äußern, bevor nicht das Ober- und womöglich das Bundesverwaltungsgericht die Sache abschließend geklärt haben. Damit bleibt seitens des Senats auch unbeantwortet, ob die Praxis nach einem so deutlichen Urteil nicht zumindest solange unterlassen werden sollte, bis klar ist, ob sie tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist – oder eben nicht. Fluchtpunkt-Leiterin Harms prangert das als „rechtsstaatlich sehr bedenklich“ an.

Von den Gerichtsentscheidungen unbeeindruckt hat die Bundesregierung Anfang Juni ohnehin Nägel mit Köpfen gemacht: In ein Gesetzespaket zur Migration schrieb sie kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag Verschärfungen hinein. Dort steht nun auch, dass die Behörden bei Abschiebungen die Wohnungen von Flüchtlingen betreten dürfen – ohne dass ein Gericht die Notwendigkeit prüft. Gut möglich, dass das verfassungswidrig ist. Mit der Klärung werden wohl Gerichte jahrelang beschäftigt sein.

Artikel aus der Ausgabe:

Große Liebe auf der Straße

Wie Obdachlose Liebe leben, wie Hamburger trotz Containerverbot Lebensmittel retten und wie Autorin Petra Oelkers sich für ihre Romane inspirieren lässt.

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Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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