Verfassungsrichterin über Corona :
„Die Einschränkungen dienen einem wichtigen und legitimen Zweck“

Mai-Ausgabe
Birgit Voßkühler ist im Ehrenamt Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Hauptberuflich arbeitet sie als Vize­präsidentin des Landesarbeits­gerichts.

Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, über die Einschränkungen der Grundrechte infolge der Coronapandemie, neue Regeln bei Gericht und die Lehren aus der Krise.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Hinz&Kunzt: Frau Voßkühler, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik sind so viele Rechte der Bürger*innen so massiv beschnitten worden. Mit Recht?

Birgit Voßkühler: Wir hatten in dieser Zeit auch noch nie eine Gefährdungslage, die mit der jetzigen vergleichbar ist. Weil die Einschränkungen einem wichtigen und legitimen Zweck dienen – Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen –, halte ich sie grundsätzlich für gerechtfertigt. Über einzelne Maßnahmen kann man immer streiten. Und klar ist: Wenn sich die Lage verbessert, müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.

Virolog*innen regieren unser Land derzeit maßgeblich mit. Ist das nicht ein Problem?

Nach meinem Eindruck regiert die Exekutive. Natürlich muss sie sich beraten lassen. Wer kann als normaler Mensch einschätzen, was die Pandemie für die Bevölkerung bedeutet? Den Sachverstand liefern die Virolog*innen. Dass das, was sie sagen, die Politik beeinflusst, ist legitim. Wichtig ist, dass Beratung und politische Entscheidung voneinander getrennt bleiben. Im Übrigen verfolgen unterschiedliche Virolog*innen ja unterschiedliche Ansätze. Die Aufgabe der Politik ist zu entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden.

Der Journalist und Jurist Heribert Prantl sieht die Demokratie in der Krise und fordert einen Krisenstab, in dem Fachleute aus allen Bereichen der Gesellschaft den Ausstieg aus dem sogenannten Lockdown vorbereiten sollen. Ein guter Vorschlag?

Ob es ein Krisenstab sein muss, ist eine politische Entscheidung. Aber dass man nicht nur Rat von  Mediziner*innen einholt, sondern sich auch mit den wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Folgen der Pandemie auseinandersetzt, halte ich für selbstverständlich.

Der Bundestag ist neuerdings mit einem Viertel seiner Mitglieder beschlussfähig, die Hamburgische Bürgerschaft tagt nur noch mit gut der Hälfte der Abgeordneten, und die Fachausschüsse haben im April ebenso wenig beraten wie die Bezirksversammlungen. Kann parlamentarische Kontrolle unter diesen Bedingungen noch funktionieren?

Zu den konkreten Beispielen kann ich hier nicht Stellung nehmen – es kann ja sein, dass ich eines Tages mit darüber entscheiden muss, ob eine politische Entscheidung, die in dieser Zeit getroffen worden ist, wirksam ist oder nicht. Allgemein gesagt sehe ich in allen Parlamenten das Bemühen, gesetz­geberisch weiter zu gestalten und gleichzeitig der Situation Rechnung zu tragen. Das finde ich gut.

Viele Gerichtstermine werden verschoben, der Zugang zu den verbliebenen Verhandlungen ist streng reglementiert. Wie kann es weitergehen?

Im Landesarbeitsgericht, wo ich hauptberuflich arbeite, ­gestalten wir derzeit die Säle um, damit wir den Sitzungs­betrieb im Mai peu à peu wieder aufnehmen können – unter Wahrung der Vorgaben. So soll der Mindestabstand zwischen zwei Menschen bei uns zwei Meter betragen. Der Weg durchs Gericht wird zur „Einbahnstraße“ mit einem Ein- und einem Ausgang. Wir planen größere Pausen zum Lüften. Und wir verringern die Zahl der Sitzungstage. Dadurch stellen wir ­sicher, dass Säle, die nebeneinander liegen, nicht gleichzeitig genutzt werden.

Demonstrationen wurden in den vergangenen Wochen mit Hinweis auf die Infektionsgefahr in aller Regel verboten. Pauschal und ohne nähere Betrachtung des Einzelfalls geht das nicht, hat Mitte April das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ist das die Linie für die nähere Zukunft?

Zum Abgewöhnen
Demoverbote wegen Corona
Zum Abgewöhnen
Demonstrieren war in Hamburg wegen Corona erst gar nicht, dann nur unter strengen Auflagen erlaubt. Daran dürfen wir uns nicht gewöhnen, sagt Juraprofessor Christoph Ernst.

Ja, das sollte die Linie sein. Eine Demonstration mit 50.000 Menschen bedeutet eine völlig andere Gefährdungslage als eine Mahnwache, bei der die Teilnehmer*innen großen Abstand voneinander halten. In jedem Einzelfall muss geprüft werden: Was ist geplant? Welche Reaktionen von Passant*innen sind zu erwarten? Und welche Gefährdung geht davon aus?

Müssen wir, wenn die Pandemie vorüber ist, noch einmal kritisch prüfen, ob die massiven Eingriffe in die Grundrechte so in Ordnung waren und was wir gegebenenfalls verändern müssen, um unseren Rechtsstaat noch krisenfester zu machen?

Nach dem Ende der Pandemie sollten wir in Ruhe diskutieren, welche der Maßnahmen erfolgreich und angemessen und ­welche möglicherweise zu weitgehend waren. Hierbei sollte es nicht darum gehen, Vorwürfe zu erheben, sondern darum, für die Zukunft zu lernen. Wir dürfen nicht aus dem Blick ­verlieren, dass alle, die aktuell Entscheidungen treffen, unter Zeitdruck und unter dem Druck einer schwerwiegenden ­Bedrohungslage stehen.

Viele Menschen erleben die derzeitige Situation wohl vor allem als Krise. Können Sie dieser Zeit auch Positives abgewinnen?

Wir machen derzeit Erfahrungen, die uns erden. Lernen etwa, welch großes Gewicht Leben und Gesundheit haben. Das ­Herunterfahren aller Aktivitäten zeigt uns, wie hektisch wir oft unterwegs sind. Und wir lernen, dass wir aufeinander angewiesen sind: Der Schutz meiner Gesundheit hängt davon ab, wie sich die anderen verhalten, und umgekehrt. Wenn wir ­dieses Gefühl von „Wir sitzen alle in einem Boot“ bewahren, kann das tolle Effekte haben.

Bitte spenden Sie

Die Mai-Ausgabe von Hinz&Kunzt erscheint wegen der Corona-Pandemie nur digital. Sie können Sie gratis lesen oder uns auch etwas spenden, damit Hinz&Kunzt auch in Zukunft Hilfe leisten kann. Danke für Ihre Solidarität.

Jetzt spenden

Artikel aus der Ausgabe:

Ich leb jetzt im Hotel

Unsere Mai-Ausgabe erscheint nur online. Die Themen: Zu Besuch bei Obdachlosen im Hotel, im Gespräch mit einer Überlebenden des KZ Neuengamme, Hamburgs Verfassungsschutzpräsidentin im Interview über Grundrechtseinschränkungen wegen Corona.

Ausgabe ansehen
Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema