Trotz massiver Wohnungsnot stehen in Hamburg Häuser leer. Wer mit symbolischen Besetzungen auf diesen Missstand hinweist, landet vor Gericht. Dabei wäre es wichtiger, gegen die Verursacher von Leerstand vorzugehen.
Fast alle sind sich einig: Derzeit gibt es in Hamburg kaum eine dringendere Aufgabe als die Bekämpfung der Wohnungsnot. Und ebenso besteht breite Einigkeit darüber, dass etwas gegen Wohnungsleerstand getan werden muss – besonders dann, wenn Eigentümer ihre Häuser aus Gewinnstreben leerstehen lassen. Der Verein „Mieter helfen Mietern“, Hinz&Kunzt mit dem „Leerstandsanzeiger” im Januar dieses Jahres und das Internet-Portal „Leerstandsmelder“ weisen ebenso wie andere Initiativen seit Monaten auf dieses Problem hin.
Ein junger Mann, der dasselbe politische Anliegen hat, stand vor kurzem als Angeklagter vor dem Amtsgericht Altona. Martin M. hat im Oktober vergangenen Jahres an der symbolischen Besetzung einer Stadtvilla in der Juliusstraße teilgenommen. Das Haus an der Ecke zum Schulterblatt steht seit Jahren leer. „Mieter helfen Mietern“ hatte diesen Leerstand schon im vergangenen Jahr gegenüber dem Bezirk angezeigt. Eigentümer Ernst-August Landschulze ist bei dem Mieterverein bereits dafür bekannt, dass er Wohnungen einfach leerstehen lässt – vermutlich aus Spekulationsgründen.
Obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist, leere Wohnungen zu vermieten, sind die Behörden gegen Eigentümer wie Landschulze oft machtlos: Meist reicht es schon aus, wenn irgendwelche Bautätigkeiten vorgewiesen werden können, selbst wenn diese absichtlich verzögert werden. Marc Meyer von „Mieter helfen Mietern“ nennt das „simulierte Bautätigkeit“. Martin M. und seine Mitstreiter haben sich für ihre Aktion also keinen Unbekannten ausgesucht. Ihr Ziel: maximale Aufmerksamkeit für die stadtweite Leerstands-Problematik. In der Öffentlichkeit gab es dafür durchaus Verständnis.
Trotzdem wurde Martin M. jetzt als Erster aus der Gruppe wegen Hausfriedensbruchs verurteilt – zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe von 30 Tagessätzen, insgesamt 240 Euro. Dabei kam bei der Zeugenaussage zweier Polizisten heraus, dass er sich friedlich abführen ließ, als die Polizei die Besetzung nach knapp zwei Stunden beendete. Sogar die Staatsanwältin räumte ein, dass Martin M. sich aus gemeinnützigen Motiven an der Aktion beteiligt hatte. Und auch der Richter Wolfgang Rußer betonte, dass Leerstand von Wohnraum in der Tat ein sozialer Missstand sei.
Juristisch ist das Urteil vielleicht in Ordnung. In der politischen Wirkung ist es aber fragwürdig. Denn dass gegen Leerstand vorgegangen wird, ist ein gesellschaftlichen Interesse. Dazu bräuchte es eine Aufstockung des zuständigen Personals in den Bezirken, bessere Möglichkeiten zur legalen Zwischennutzung von leerstehenden Häusern und mehr Druck auf die Leerstands-Verursacher. Es leuchtet nicht ein, dass Menschen wie Martin M. verurteilt werden, wenn sich die Behörden nicht gleichzeitig störrische Eigentümer wie Landschulze vorknöpfen.
Text: Hanning Voigts
Foto: Archiv der sozialen Bewegungen