Geldgeschenke sind kein Einkommen
Das Arbeitsamt in Leipzig kürzte die Hartz-IV-Leistung einer Familie, weil die drei Kindern von ihrer Grossmutter Geld zu Weihnachten bekamen. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit lenkte die Behörde nun ein: Die Enkel bekommen Omas Geschenk zurück.