Gesetzentwurf :
Wohnungslose werden bundesweit gezählt

Der Obdachlose Michael hat seine Platte vor einer Hauswand aufgebaut.
Der Obdachlose Michael hat seine Platte vor einer Hauswand aufgebaut.
Michael ist seit 20 Jahren obdachlos. Ein richtiges Zuhause hatte er noch nie - uns zeigt er seine Platte. Foto: Andreas Hornoff

Niemand weiß, wie viele Menschen in Deutschland keine eigene Wohnung haben. Geschweige denn, wie viele Menschen obdachlos sind. Die Bundesregierung will jetzt zumindest die Lage der Wohnungslosen statistisch erheben.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Das Bundessozialministerium hatte bereits im Juni gegenüber Hinz&Kunzt angekündigt, dass man ein Gesetz für eine Wohnungslosenstatistik „zügig auf den Weg bringen“ wolle. Jetzt hat das Bundeskabinett den entsprechenden Entwurf vorgelegt. Bundesweit existiert bislang lediglich eine Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Sie geht aktuell von etwa 650.000 Menschen ohne Wohnung aus. 48.000 von ihnen sollen obdachlos auf der Straße leben.

Tatsächlich tappen Behörden und Sozialeinrichtungen gerade bei der Zahl der Obdachlosen im Dunkeln. Und Besserung ist nicht in Sicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nur eine Erhebung der Menschen vor, die öffentlich-rechtlich untergebracht werden. Es soll aber immerhin eine Wohnungslosenberichterstattung unter Beteiligung von Wissenschaft und Fachverbänden eingeführt werden.

Kritik an den Plänen der Bundesregierung formuliert der rot-rot-grüne Berliner Senat. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales habe man solch eine Erhebung bereits. Man werde daher jetzt einen Schritt weitergehen und am 28. Januar 2020 im Rahmen einer „Nacht der Solidarität“ alle Menschen auf Berlins Straßen zählen.

Gelingt es der Berliner Verwaltung die hochgesteckten Ziele tatsächlich umzusetzen, wäre sie der Bundesregierung weit voraus. Erst zum 31. Januar 2022 soll deren erste Erhebung stattfinden, „damit den auskunftspflichtigen Stellen ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt“. Anschließend soll die Erhebung Länder und Kommunen dabei unterstützen, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Bundesweit könnte der gezielte Kampf gegen Obdachlosigkeit somit erst im Jahr 2022 starten.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema