Hartz IV ist ab Januar 2023 Geschichte. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Gesetzentwurf für das neue Bürgergeld vorgestellt. Eine entscheidende Information fehlte aber: die Höhe der neuen Regelsätze.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in einem Pressegespräch Eckpfeiler des neuen Bürgergeldes vorgestellt, das Hartz IV ersetzen wird. Was in seinem Gesetzentwurf jedoch fehlte, war die mit Spannung erwartete Antwort darauf, wie viel mehr Hilfeempfänger:innen in den neuen Regelsätzen ab dem 1. Januar 2023 bekommen werden.
„Die Regelungen werden im Bürgergeld-Gesetz ergänzt, sobald die hierfür notwendigen Berechnungen abgeschlossen sind“, hieß es in einer Mitteilung. Dies sei voraussichtlich im August oder September soweit, sagte eine Sprecherin auf Hinz&Kunzt-Nachfrage. Heil hatte zuletzt angekündigt, dass die Regelsätze „deutlich erhöht“ werden sollen.
Geklärt sind hingegen andere Punkte: So sollen etwa Ersparnisse von Hilfeempfänger:innen bis zu 60.000 Euro in den ersten zwei Jahren unangetastet bleiben. Das so genannte Schonvermögen (Geld, dass dauerhaft verdient werden kann) soll auf 15.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Wer in einer Wohnung lebt, die von Gesetzes wegen zu groß ist, hat künftig zwei Jahre Schonfrist vor einem Umzug.
Die viel kritisierten Hartz-IV-Sanktionen will Heil entschärfen: In den ersten sechs Monaten gibt es auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen mehr („Vertrauenszeit“). Anträge auf das Bürgergeld sollen auch digital möglich sei. Hier gibt es eine Übersicht über die geplante Neuregelung.