Versuchter Mord :
Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für Obdachlosen

Schon seit Juli wird im Strafjustizgebäude über den Fall verhandelt. Foto: BELA

Hat der Obdachlose Dorian die Schlafsäcke von Krzysztof und Slawomir angezündet und sie so umbringen wollen? Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt: Sie fordert eine zwölfjährige Haftstrafe für den Angeklagten.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Für die Staatsanwältin ist die Sache klar: „Der Angeklagte wollte die beiden Geschädigten in ihrem Nachtlager töten“, sagt Tanja Glositzki in ihrem Abschlussplädoyer. Vorsätzlich und heimtückisch habe er versucht, die beiden Obdachlosen Krzysztof und Slawomir im vergangenen Januar auf ihrer Platte in einem Parkhaus an den Landungsbrücken umzubringen, indem er ein Feuer legte. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung fordert sie zwölf Jahre Haft für den ebenfalls obdachlosen Dorian – eine verhältnismäßig harte Strafe.

Damit geht der Prozess um das Feuer an den Landungsbrücken am Mittwochnachmittag nach 13 Verhandlungstagen in die letzte Runde. Krzysztof und Slawomir hatten sich bei dem Brand gefährliche Verbrennungen zugezogen und waren nur knapp dem Tod entkommen. „Es ist dem bloßen Zufall zu verdanken, dass die Geschädigten schnell aufwachten und ein Zeuge die Rettungskräfte verständigte“, sagt Staatsanwältin Glositzki. Polizisten nahmen Dorian schon am Tag darauf fest, nachdem sie ihn auf Videoaufnahmen in der Nähe des Tatorts erkannt haben wollten. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Das Motiv für die Brandstiftung soll ein Streit um den Schlafplatz im geschützten Parkhaus gewesen sein.

Obdachloser sagt vor Gericht aus
Nach Feuer an den Landungsbrücken
Obdachloser sagt vor Gericht aus
Wegen versuchten Mordes steht ein Obdachloser vor dem Landgericht. Er soll an den Landungsbrücken die Platte von Krzysztof (Foto) und Slawomir angezündet haben. Ein Opfer hat nun als Zeuge ausgesagt.

Entlastungzeuge mit falschen Erinnerungen?

Doch die Videoaufnahmen belegen nur, dass Dorian zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts war. Ein Spürhund der Polizei hat später seine Spur zwar „letztendlich genau am Tatort vorbei“ verfolgt, wie ein Ermittler im August vor Gericht aussagte. Allerdings ist umstritten, wie verlässlich dieses Indiz ist. Und dass Dorian das Feuer gelegt hat, ist damit auch nicht belegt.

Der Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen. Aus Sicht der Verteidigung steht der Falsche vor Gericht: Es gebe keine stichhaltigen Beweise für seine Täterschaft, betonen sie gegenüber Hinz&Kunzt. Ihr zentrales Argument ist die Aussage eines Zeugen, der den Brandstifter hatte weglaufen sehen. Er beteuerte vor Gericht mehrfach, dass Dorian nicht der Mann sei, den er im Januar gesehen hatte. Auch beschrieb er seine Kleidung falsch. Doch die Staatsanwältin überzeugt das nicht: seine Aussagen seien „offenkundig auf fehlerhafte Erinnerungen zurückzuführen“, sagt Glositzki in ihrem Plädoyer.

Am Freitag wird die Verteidigung ihr Plädoyer im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz halten. Kommenden Donnerstag dann fällt vermutlich der Urteilsspruch. Sollte die Kammer Dorian für schuldig befinden, haben seine Verteidigerinnen bereits jetzt angekündigt, beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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