Protest gegen Unterkunft : Kein Platz für Wohnungslose in Blankenese

Einige Blankeneser wollen die geplante Flüchtlingsunterkunft am Björnsonweg verhindern und drohen mit Klage. Ein Argument: Dort sollen nicht nur Asylsuchende einziehen, sondern auch Wohnungslose. Im Ergebnis müssen die nun draußen bleiben.

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Auf dieser Wiese im Björnsonweg dürfen nach Anwohnerprotesten keine Wohnungslosen unterkommen.

Beim Versuch, eine neue Flüchtlingsunterkunft zu verhindern, werden einige Blankeneser jetzt kreativ. In einem Brief an Bezirkspolitiker drohen Anwohner mit juristischen Schritten gegen die Pläne der Stadt, am Björnsonweg eine neue Flüchtlingsunterkunft zu eröffnen. Eine ganze Reihe von Gründen haben sie sich mit ihren Anwälten erdacht, die gegen die geplante Einrichtung spricht. Einer davon: In der Einrichtung sind nicht nur Plätze für Flüchtlinge vorgesehen, sondern auch welche für Wohnungslose.

Bei vielen Bezirkspolitikern stößt das Anwohnervorgehen auf Ablehnung. Andreas Grutzek (CDU) spricht zum Beispiel von einem „verzweifelten Versuch“, einen juristischen Hebel gegen das Bauvorhaben zu finden. „Die Argumentation ist an den Haaren herbei gezogen“, sagte er gegenüber Hinz&Kunzt. Robert Jarowoy, Vorsitzender der Altonaer Linksfraktion, bezeichnete es als „menschenverachtend“, Flüchtlinge und Wohnungslose auf diese Weise gegeneinander auszuspielen. „Es ist doch unerheblich, ob es deutsche oder ausländische Wohnungslose sind“, sagte er.

Flüchtlinge und Wohnungslose werden gemeinsam untergebracht

Der Hintergrund: Die Behörden wollen eine Gesetzesänderung aus dem vergangenen Winter nutzen, um die bislang erste Flüchtlingsunterkunft in Blankenese zu errichten. Durch die von Hamburg angestossene Änderung im Baurecht werden Unterkünfte auch in Gewerbegebieten – oder wie am Björnsonweg in so genannten Außenbereichen – möglich. So wollte der Bundestag den Kommunen bei der Schaffung neuer Flüchtlingsunterkünfte helfen. Diese Ausnahme im Gesetz gilt aber nur für Bauvorhaben, „die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen“. So steht es im Paragraphen 246 des Baugesetzbuchs. Von Wohnungslosen steht dort nichts.

Grundsätzlich unterscheidet die Stadt bei der öffentlichen Unterbringung aber nicht zwischen Flüchtlingen und Wohnungslosen. In der Theorie können in jede Flüchtlingsunterkunft auch Wohnungslose einziehen. Praktisch werden aber fast alle Unterkunftsplätze, die gerade neu entstehen, für die ankommenden Flüchtlinge verwendet. Grund sind die hohen Flüchtlingszahlen: In den ersten drei Juniwochen kamen täglich durchschnittlich 177 Flüchtlinge nach Hamburg, fünf Mal so viele wie noch 2014. Dennoch kommt die Gesetzesänderung laut Senat „faktisch auch einzelnen Wohnungslosen“ zugute.

Keine Baugenehmigung für Wohnungslose

Allerdings nicht in Blankenese. Zwar ist im Antrag der Sozialbehörde an den Bezirk Altona noch von „bis zu 192 Plätzen für die öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und wohnungslosen Menschen“ die Rede, die sie gerne am Björnsonweg schaffen würde. Das Bezirksamt teilt auf Anfrage allerdings mit: „Eine Genehmigung wird nur für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erteilt.“ Ein Erfolg der drohenden Anwohner? „Wenn wir die Einrichtung nur so errichten dürften, würden wir dies eben so tun“, reagiert die Sozialbehörde. Wohnungslose müssen am Björnsonweg also draußen bleiben. Aber wenigstens die Plätze für Flüchtlinge werden die Anwohner mit ihrer perfiden Strategie nicht verhindern können.

Text: Benjamin Laufer
Foto: Hamburger Morgenpost/Patrick Sun