Amtsgericht :
Bewährungsstrafe für Obdachlosen-Schläger

Acht Monate Haft auf Bewährung verhängte das Amtsgericht. Foto: action press / imagebroker.com

Nach einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in der Mönckebergstraße im April hat das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe gegen den Schläger verhängt.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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„Völlig grundlos“ hatte der Täter den Obdachlosen provoziert, befand der Richter am Hamburger Amtsgericht, und ihn dann „übelst zusammengeschlagen“. Die Quittung dafür bekam er Ende Juli: acht Monate Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. 

Der Übergriff ereignete sich an einem Donnerstagabend im April in der Mönckebergstraße vor Galeria Kaufhof. Wohl weil der Obdachlose dem angetrunkenen Passanten keine Zigarette abgeben wollte, schlug der zu. Mindestens zwei Mal gegen den Kopf, sodass sein Opfer zu Boden ging, sagt Gerichtssprecher Kai Wantzen.

Mehr noch: „Als er am Boden lag und nur noch seine Hände schützend über sein Gesicht hielt, schlug der Angeklagte mit harten gezielten Schlägen acht- bis neunmal auf den Geschädigten ein und traf ihn dabei überwiegend am Kopf.“

Erst als weitere Passanten hinzukamen, habe der vorbestrafte Schläger von seinem Opfer abgelassen. Er ergriff die Flucht, wurde aber wenig später von Polizisten am Hauptbahnhof festgenommen. Der Obdachlose musste sich eine Wunde am Hinterkopf im Krankenhaus nähen lassen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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