Zusätzlich 150 Wohnungen für Obdachlose und andere Menschen in Not stünden in Hamburg pro Jahr zur Verfügung, wenn der Senat die sogenannten Freistellungsgebiete aufhebt. Offenbar zieht er das jetzt in Erwägung.
Sollen günstiege Sozialwohnungen in Hamburg auch weiterhin an Besserverdienende vermietet werden? Eine Regelung aus den 1970er Jahren, die das ermöglicht, hatte der Senat bislang ein ums andere Mal verlängert. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: Die Stadtentwicklungsbehörde prüft derzeit ausführlich, wie künftig mit den Wohnungen verfahren wird. Schließlich würden in den sogenannten Freistellungsgebieten durch Auszüge pro Jahr etwa 150 günstige Wohnungen umgehend frei. Es wäre ein Lichtblick für die rund 12.000 Haushalte, die in Hamburg trotz Dringlichkeitsschein vergeblich auf Hilfe warten.
Nur noch rund 77.000 Sozialwohnungen in ganz Hamburg
Die rund 7000 Sozialwohnungen, um die es geht, liegen in Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg. Die vier Gebiete unterliegen einer sogenannten Freistellung, die Ende der 1970er-Jahre eingeführt wurden.
Damals gab es rund 400.000 Sozialwohnungen (aktuell: rund 77.000) und zugleich deutlich weniger Arbeitslose in der Stadt als heutzutage. Um Mümmelmannsberg und Steilshoop aufzuwerten, wurden deswegen Vermieter*innen in diesen Stadtteilen von der Pflicht befreit, ihre staatlich finanzierten Wohnungen an bedürftige Menschen zu vermieten. 40 Jahre später hat sich Situation komplett gewandelt und der Mangel an günstigen Wohnungen für Bedürftige eklatant.
Es sei ungewöhnlich und hoffentlich ein positives Signal, dass die Behörde erstmalig statt einer fünf Jahre andauernden nur eine befristete Verlängerung ausgesprochen habe, sagt Tobias Behrens vom Bündnis für eine soziale Wohnungspolitik. „Jetzt muss der Senat im Frühjahr aber die richtigen Rückschlüsse ziehen und die Freistellungsgebiete zum Sommer endgültig aufheben“, sagt Stattbau-Geschäftsführer Behrens. „Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, Kooperationsverträge mit weiteren Wohnungsunternehmen zu schließen.“ Zum Hintergrund: Bislang bestehen lediglich mit dem städtischen Wohnungsunternehmen Saga und neun Genossenschaften Kooperationsverträge, mit denen sich die Unternehmen verpflichten, jährlich rund 2400 vordringlich wohnungssuchende Haushalte mit Wohnraum zu versorgen. Der Senat hatte zuletzt angekündigt, dass man versuchen werde, weitere Kooperationsverträge abzuschließen.