Luxus für alle
Ein Beispiel für wunderbares Wohnen in Wien bietet der Wohnpark Alt-Erlaa. Das Leben im Hochhaus stört die Bewohner dabei nicht. Im Gegenteil: Viel Gutes wird so erst möglich.
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(aus Hinz&Kunzt 270/August 2015)
266 Drohnenflüge genehmigte die Stadt in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Damit ist die Zahl unbemannter Flugobjekte über Hamburg erneut deutlich angestiegen: Vergangenes Jahr verzeichnete die Wirtschaftsbehörde 343 Flüge. 2013 waren es 142 gewesen, 2012 nur 19. Tatsächlich dürften die Zahlen noch deutlich höher sein. Denn eine Genehmigung benötigen nur gewerbliche Drohnenflüge und Bürger, die unbemannte Flugobjekte mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm aufsteigen lassen wollen. Der Betrieb kleiner privater Flugmodelle hingegen ist nicht erlaubnispflichtig und wird somit nicht erfasst. Laut Behörde werden Drohnenflüge nur genehmigt, „wenn ihr Gefährdungsrisiko gegenüber Dritten ein vertretbares Maß nicht überschreitet“.
Deshalb würden „Aufstiege an stark befahrenen Straßen, über der Elbe, an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, in der Nähe von Flugplätzen, Justizvollzugsanstalten, dem Rathaus, Konsulaten und Kraftwerken – wenn überhaupt – nur sehr restriktiv erlaubt“.
Werden Drohnen gewerblich genutzt, muss ihr Besitzer nachweisen, dass er das Gerät beherrscht, und eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Regelungsbedarf sieht die Stadt hingegen „bei kleineren, nicht kommerziell genutzten Fluggeräten, da diese ohne nennenswerte Erfahrung oder spezielle Fähigkeiten genutzt werden können“. Hier sei „ein zunehmend großes Gefährungspotenzial gegenüber Dritten entstanden“.
Die Drohne allerdings, die Ende Juni im Innenhof bei Hinz&Kunzt abstürzte und unseren Hausmeister um ein Haar getroffen hätte, gehört einem Fotografen und Filmemacher, der auch Luftaufnahmen verkauft. Laut Wirtschaftsbehörde sind seit 2013 fünf Drohnen über der Stadt abgestürzt. „Personen kamen dabei nicht zu Schaden.“
Text: Ulrich Jonas
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