Kein Mindestlohn für Gefangene
Gefangenen bekommen auch dann nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wenn sie Aufträge von außerhalb der Anstaltsmauern bearbeiten. Stattdessen verdienen sie genau wie die Insassen in arbeitstherapeutischen Maßnahmen mindestens 8,96 Euro – aber am Tag.