Die Bundesregierung will Hartz-IV-Empfänger*innen nicht mit FFP2-Masken ausstatten, obwohl es in Bayern bereits eine Tragepflicht gibt. Betroffene müssten das Geld dafür an anderer Stelle sparen, hieß es.
FFP2-Masken schützen anders als Stoffmasken nicht nur andere vor einer Infektion, sondern auch diejenigen, die sie tragen. Deswegen sind sie ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Coronapandemie – und in Bayern neuerdings sogar Pflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Problem: Sie sind verhältnismäßig teuer, der Preis für eine Zehnerpackung liegt bei 30 Euro.
Für Menschen mit wenig Geld ein teures Gut. Der Hartz-IV-Regelsatz sieht für „andere medizinische Leistungen“ gerade mal 2,50 Euro pro Monat vor, also nichtmal genug für eine Maske. Trotzdem will die Bundesregierung nicht aushelfen: Hartz-IV-Empfänger*innen müssten eigenverantwortlich mit ihrem Geld haushalten, sagte eine Sprecherin des Bundessozialministeriums am Mittwoch in der Bundespressekonferenz: „Dazu gehört auch, dass man höhere Ausgaben in einem Lebensbereich mit niedrigeren Ausgaben in einem anderen Lebensbereich ausgleichen muss.“
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Lediglich angehörige von Risikogruppen erhalten von der Bundesregierung kostenlose FFP2-Masken. Obdachlose profitieren davon allerdings nicht, obwohl sie als Risikogruppen gelten. Als Grund nannte das Sozialministerium, dass die Krankenkassen keine Daten über die Wohnsituation ihrer Mitglieder hätten. Die Caritas forderte bereits im Dezember, die Masken unbürokratisch über soziale Einrichtungen abzugeben: „Es gibt Bevölkerungsgruppen dagegen, die auf eine Verteilung durch den Staat dringend angewiesen sind“, hieß es in einer Stellungnahme. „Neben Personen mit niedrigem Einkommen sind das zum Beispiel Wohnungslose und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.“