Gegen Zweckentfremdung :
Ferienwohnungen müssen angemeldet werden

Hamburg führt eine Meldepflicht für Ferienwohnungen ein. Foto: pixplosion / pixelio.de.

Ab dem 1. April dürfen in Hamburg bei Airbnb und anderen Mitwohn-Portalen nur noch registrierte Ferienwohnungen angeboten werden. Bezirke und Stadtentwicklungsbehörde wollen damit der Zweckentfremdung von Wohnraum einen Riegel vorschieben.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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In Hamburg ist es verboten, eine Wohnung vollständig als Ferienwohnung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten anzubieten. Trotzdem lassen sich auf Portalen wie Airbnb tausende private Ferienwohnungen finden. Im Oktober 2018 beschloss die Bürgerschaft, das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zu ändern.

„Der Wohnraumschutz stellt sicher, dass Wohnungen auch wirklich zum Wohnen genutzt werden können“, sagt Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Um Verstößen besser überprüfen zu können, habe man daher die Zahl der Mitarbeiter in den Fachämter von 22 auf 29 angehoben.

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Seit Wochen geht die Polizei öffentlichkeitswirksam gegen Autoposer vor. Jetzt fordert die SPD im Bezirk Mitte einen Einsatz gegen illegale Ferienwohnungen. Eine sogenannte Soko Wohnraumschutz soll es richten.

2448 kostenlose Registrierungsnummern wurden bis zum 20. März bereits vergeben – insgesamt soll aber allein Airbnb für Hamburg rund 9000 Wohnungen im Angebot haben, berichtet der NDR. Die Anmelder verpflichten sich unter anderem dazu, ihre Wohnungen nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt zu entziehen. Verstöße würden mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet, so die Behörde.

Airbnb, der größte Anbieter privater Wohnungsunterkünfte in Hamburg, hat sich zur Kooperation bereit erklärt. „Das digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg macht es den Hamburger Gastgeberinnen und Gastgebern einfach, sich zu registrieren, und ermöglicht es Airbnb, das Registrierungssystem zu unterstützen”, sagt Tim Klaws, Leiter für die politische Kommunikation bei Airbnb. „Wir hoffen, dass andere Online-Plattformen unserem Beispiel folgen werden.“ Gastgeber dürfen ab dem 1. April nur dann noch eine Unterkunft anbieten, wenn sie eine Registrierungsnummer in ihrem Inserat angeben.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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