Bürgergeld
Draufzahlen für die Miete

Bei 573 Euro liegt die sogenannte Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete in Hamburg für einen Einper­sonenhaushalt. Foto: Actionpress / Reiner Zensen / Photoweb

Vergangenes Jahr reichte bei jedem achten Hamburger Bürgergeld-Haushalt der Mietzuschuss des Jobcenters nicht. Die Folge: Die Betroffenen mussten beim Essen sparen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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11.700 Hamburger Haushalte im Bürgergeldbezug mussten 2023 aus ihrem Regelsatz für Miete und Heizen draufzahlen, weil das vom Amt dafür überwiesene Geld nicht ausreichte. Das teilte das Jobcenter auf Anfrage von Hinz&Kunzt mit.  

Im Schnitt fehlten den Betroffenen rund 92 Euro monatlich, so das Amt. 2022 waren es knapp 2 Euro weniger gewesen. Bezogen auf die 95.454 Haushalte, die im April 2024 Bürgergeld erhielten (eine aktuellere Zahl liegt nicht vor, Red.), reichte also in rund jedem achten Fall das Geld nicht. Derzeit erhält ein Bürgergeld-Empfänger 563 Euro im Monat, die Miete rechnen die Ämter gesondert ab. 

„Die Kosten der Unterkunft werden vom Jobcenter übernommen, soweit es sich um angemessene Kosten handelt“, erklärte das Amt dazu. Die sogenannte Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete, die die Sozialbehörde festlegt, liegt in Hamburg aktuell bei 573 Euro für einen Einper­sonenhaushalt. In bestimmten Fällen zahlt das Jobcenter höhere Mieten. So erhalten Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, bis zu 15 Prozent mehr Geld. Wie oft diese Regel greift, konnte das Jobcenter nicht sagen.

Autor:in
Luca Wiggers
Luca Wiggers
1999 in Hannover geboren, hat dort Germanistik und Anglistik studiert und ist Anfang 2022 nach Hamburg gezogen. Seit Juni 2023 Volontärin bei Hinz&Kunzt.

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