Mieterverein setzt Wiederherstellung des TV-Anschlusses in der Ifflandstraße durch
Das Vermieter-Ehepaar Kinga und René Dallmer-Zerbe hat vor dem Amtsgericht St. Georg eine Niederlage eingesteckt. Das Gericht erklärte am Montag eine Einstweilige Verfügung des Mietervereins zu Hamburg für rechtens.
Die Folge: Die Dallmer-Zerbers müssen den Mietern ihres Hauses in der Ifflandstraße den TV-Zugang wiederherstellen und dürfen nicht mehr damit drohen, Versorgungsleistungen einzustellen. Mit einer solchen Ankündigung hatte das Vermieter-Ehepaar darauf reagiert, dass die Arge die Mietzahlungen für die Hilfeempfänger drastisch gekürzt hat.
Bis vor Kurzem zahlte das Amt bis zu 277 Euro kalt monatlich für oft heruntergekommene 14-Quadratmeter-Zimmerchen. (Hinz&Kunzt berichtete: H&K 206/April 2010, H&K 209/Juni 2010)
Nachdem die Behörde nur noch rund die Hälfte des Geldes überwies, fiel die TV-Versorgung aus. UJO
(Im Juni berichtete Spiegel TV über den „Vermieter-Terror im Hartz-IV-Haus“)