Ein Krefelder hat sich erfolgreich gegen ein Bettelverbot gewehrt. Ein Verbot, das die Stadt zuvor verhängt hatte, sei rechtswidrig, urteilte ein Gericht.
Nicht nur in Hamburg, auch in Krefeld werden Bettler:innen aus der Innenstadt vertrieben. Während die Vertreibungen in Hamburg rechtlich äußerst umstritten sind, hat die nordrhein-westfälische Stadt Fakten geschaffen und „aktives Betteln“ im März verboten. Dagegen hat Bettler Federico Tolli geklagt – und nun vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht vorerst recht bekommen: Das Verbot sei rechtswidrig.
Bereits im Oktober 2019 ist in Krefeld ein Bettelverbot erlassen worden, das sich gegen „organisiertes, verkehrsbehinderndes oder aggressives Betteln“ richtet. Dieses Verbot, mit dem die Stadt „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwenden” will, bleibt bestehen.
Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf spricht nach derzeitiger Aktenlage allerdings nichts für eine konkrete Gefahr, die vom „aktiven Betteln“ ausgeht. Zudem hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf die angefochtene Regelung für zu unbestimmt. Es sei uneindeutig, welche Arten von Betteln erlaubt und welche verboten seien.
Anders als in Krefeld gibt es in Hamburg kein Gesetz, das Betteln verbietet. Trotzdem bekommen Obdachlose und Bettler:innen in der Innenstadt seit Monaten immer wieder Platzverweise. Ein Zusammenschluss von linken Gruppen und sozialen Initiativen hat am Wochenende deshalb schon zum zweiten Mal demonstriert.