Die Bundesländer wollten die Ahnung von überhöhten Mieten vereinfachen – doch aus dem Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) kommt Widerstand gegen die Reform.
Der Vorstoß Hamburgs und anderer Bundesländer, überteuerte Mieten einfacher und schärfer bestrafen zu können, droht am Widerstand aus der Bundesregierung zu scheitern. Mehrere Medien berichten über eine Stellungnahme aus dem Berliner Regierungskabinett, der zufolge es rechtliche Bedenken am Gesetzesentwurf der Länder gibt. Federführend soll Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gewesen sein, der deswegen empfehle, den Vorstoß abzulehnen, berichtet unter anderem das „Handelsblatt“.
Konkret geht es nicht um den Mietwucher-Paragraphen im Strafgesetzbuch, sondern um eine andere Regelung im Wirtschaftsstrafgesetzbuch. Nach bisheriger Rechtslage muss Vermieter:innen zur Verhängung eines Bußgelds wegen „Mietpreisüberhöhung“ nachgewiesen werden, dass sie mit überteuerten Mieten vorsätzlich eine Zwangslage ausnutzen – etwa weil die Mietinteressierten keine bezahlbare Wohnung finden. Nur wenn das gelingt, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen sie verhängt werden. In der Realität ist so ein Nachweis oft nicht möglich.
Die Länder wollen das Bußgeld auf bis zu 100.000 Euro erhöhen. Das Ausnutzen einer Zwangslage soll laut ihrem Gesetzesentwurf zudem kein Kriterium mehr sein. Daran reibt sich das Justizministerium offenbar: Wer keinen Zwang ausnutze, den treffe womöglich auch keine Schuld, zitiert die „taz“ aus der Stellungnahme.
Endgültig vom Tisch ist das Gesetz damit aber noch nicht: Die Bundesregierung leitet ihre Stellungnahme an den Bundestag weiter, der über den Länderentwurf entscheiden wird. Neben Hamburg hatten Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf im Februar in den Bundesrat eingebracht.