Wohnraumschutzbericht :
Bezirke gehen gegen illegale Ferienwohnungen und Leerstände vor

Urlaub machen, wo andere wohnen: Immer öfter stoßen die Hamburger Bezirke auf Wohnungen, die illegal als Ferienunterkünfte vermietet werden. Symbolfoto: Actionpress / Bernd Nasner

Die Bezirksämter mussten im vergangenen Jahr gegen deutlich mehr Leerstände und illegale Vermietungen von Ferienwohnungen vorgehen. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Wohnraumschutzbericht des Senats hervor.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Leerstände und Zweckentfremdung stellen in Hamburg weiterhin ein Problem dar. Obwohl inzwischen eine Meldepflicht für die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung besteht, stießen die Bezirksämter im vergangenen Jahr auf 46 illegale Vermietungsangebote, die mit einem Bußgeld belegt wurden. Das sind drei Mal mehr als noch 2018. Zudem beobachten die zuständigen Fachämter trotz Wohnungsmangel immer wieder Leerstände im Stadtgebiet.

Durch konsequentes Vorgehen gegen die Eigentümer:innen habe man immerhin 975 Wohnungen wieder ihrem ursprünglichen Wohnzweck zuführen können, teilt der Bezirk mit. Zum Vergleich: 2019 waren es lediglich 371 Fälle. Zur besseren Kontrolle vor Ort hat der Senat in den vergangenen Jahren das Personal aufgestockt.

Nicht alle kommen Meldepflichten nach

Leerstände von Wohnungen müssen in Hamburg nach spätestens vier Monaten gemeldet werden, und Vermieter:innen von Ferienwohnungen müssen sich registrieren lassen. Dieser Meldepflicht kommen nach Angaben des Senats allerdings nur große Wohnungsunternehmen zuverlässig nach. Bei Verstößen können die Bezirke Bußgelder verhängen. Drohende hohe Bußgelder hätten den Eigentümer von mehr als 100 leer stehenden Wohnungen im Bezirk Nord dazu bewogen, die Vermietung des betroffenen Wohnraums zu veranlassen, teilt der Senat im Wohnraumschutzbericht mit.

Bereits vor vier Jahren hatte der Senat zudem ein Exempel an einem Eigentümer in Hamm statuiert, der sein Haus konsequent entmietete. Der damalige Bezirksamtsleiter Falko Drossmann (SPD) setzte einen Zwangsverwalter ein, ließ die Wohnungen für mehr als 100.000 Euro sanieren und anschließend wieder vermieten. Offen blieb, ob die Stadt womöglich auf den hohen Kosten sitzen bleiben würde. Jetzt teilt der Senat mit: „Die Kosten des Treuhandverfahrens in Höhe von rund 107.500 Euro sind zwischenzeitlich vollständig beglichen.“

Ausbeuterische Wohnverhältnisse

Neben Leerständen und Zweckentfremdung beschäftigt sich der Wohnraumschutzbericht am Rande auch mit Wohnungen, in denen oftmals Menschen aus Osteuropa zusammengepfercht leben. Hinz&Kunzt hat in der Vergangenheit mehrfach über Abzockvermieter:innen berichtet, die die Notlage von Wohnungssuchenden ausnutzen und überteuerten Wohnraum an viel zu viele Menschen gleichzeitig vermieten.

Derartige Überbelegungen hätten die Bezirksämter zuletzt in Wilhelmsburg und Harburg verzeichnet. Dabei stellte man fest, dass zunehmend nicht zur Wohnnutzung genehmigte Räume wie Keller oder auch Dachböden vermietet wurden.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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