Gerichtsurteil :
Abzock-Vermieterin muss Jobcenter 58.000 Euro zurückzahlen

Die Entscheidung des Barmbeker Amtsgerichts könnte als Muster für vergleichbare Verfahren gegen andere Vermieter*innen dienen. Foto: Actionpress / PIFFEL

Etappensieg für die Stadt: Das Jobcenter hat vor dem Amtsgericht Barmbek 58.000 Euro von einer Vermieterin erstritten. Das Urteil könnte als Muster für vergleichbare Verfahren auch gegen andere Abzock-Vermieter*innen dienen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Ihre Masche war dreist: Sana V. mietete Wohnungen an, um sie dann gewinnbringend und ohne Genehmigung der Vermieter an Geflüchtete unterzuvermieten. So auch im Fall einer syrischen Familie, die in eine städtische Notunterkunft umziehen musste, als der Eigentümer der Wohnung von der Sache Wind bekam und die illegalen Untermieter*innen zum Auszug aufforderte.

22 Monate lebte die Familie in der Unterkunft, rund 59.000 Euro kostete das die Stadt. Dieses Geld forderte sie von Sana V. zurück – mit Erfolg: „Das Gericht hat dem Jobcenter einen Anspruch von 58.000 Euro zugesprochen“, so der Anwalt des Jobcenters Tobias Beckmann. Sana V.s Anwalt äußerte sich auf Nachfrage von Hinz&Kunzt nicht. Er hat nun einen Monat Zeit, für seine Mandantin Berufung einzulegen. Macht er das nicht, wird das Urteil dann rechtskräftig.

Urteil mit Signalwirkung

Beckmann zufolge könnte die Entscheidung des Barmbeker Amtsgerichts als Muster für vergleichbare Verfahren gegen andere Vermieter*innen dienen. Denn: „Das Urteil legt fest, dass Unterbringungskosten zu erstatten sind.“ Sollten weitere Hamburger Richter*innen sich dieser Einschätzung anschließen, könnten für die Stadt erkleckliche Summen zusammenkommen: Allein in einem Verfahren gegen die Abzock-Vermieterin vom Reetwerder fordert die Stadt mehr als 30.000 Euro. Ein Urteil steht hier wie bei weiteren Klagen aus.

Sana V. war bereits im Februar vergangenen Jahres wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im gleichen Monat erhob die Hamburger Staatsanwaltschaft erneut Anklage: Sie wirft der 57-Jährigen zwölf Straftaten vor, „es geht um Betrug, Mietwucher und Nötigung“, so Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Ein Verhandlungstermin sei „noch nicht bekannt“. Drei weitere Ermittlungsverfahren gegen Sana V. seien noch nicht abgeschlossen.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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