Bundestag :
Wohnungslose werden endlich als NS-Opfer anerkannt

Zeitungsartikel über "das erste Konzentrationslager für Bettler" im preußischen Meseritz aus den Elmshorner Nachrichten vom 7. November 1933. Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Im Nationalsozialismus wurden Obdachlose, Bettler*innen oder auch Wanderarbeiter*innen als Asoziale gebrandmarkt und im KZ inhaftiert. Knapp 75 Jahre nach Kriegsende erkennt der Bundestag endlich auch diese Menschen als NS-Opfer an.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Es waren die größten Massenverhaftungen seit dem Machtantritt der Nazis: Im September 1933 gingen Polizei und SA im Rahmen der sogenannten „Bettlerrazzien“ gegen Wohnungslose vor. Allein in Hamburg wurden 1400 sogenannte „Asoziale“ auf der Straße und in Notunterkünften festgenommen – im ganzen Reich waren es mehrere Zehntausend. Lediglich 103 Männer ließen die Nazis in Hamburg nach wenigen Wochen wieder frei – die anderen steckten sie in geschlossene Fürsorgeanstalten und Arbeitshäuser. So kann man es auf der Homepage der KZ Gedenkstätte Neuengamme nachlesen.

Demnach blieben die Betroffenen über Monate oder sogar Jahre interniert, manche wurden aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sterilisiert. Aus einem „Versorgungsheim“ in Farmsen sind nach Angaben der Gedenkstätte im Jahr 1940 mindestens 50 Männer sogar ermordet worden. Trotzdem hatten die Überlebenden bislang keine Chance auf Entschädigung, denn offiziell waren die „Asozialen“ nicht als NS-Opfergruppe anerkannt – bis jetzt.

Kampnagel
Zentralrat der Asozialen gegründet
Der Zentralrat der Asozialen will auf Opfer des Nationalsozialismus aufmerksam machen, die als „Asoziale“ verfolgt und ermordet wurden.

Gerechtigkeit für Opfer des Nazi-Regimes

Der Bundestag hat am 13. Februar 2020 beschlossen, „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer anzuerkennen. Überlebende erhalten Entschädigung und die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. Bis auf die AfD, die sich enthielt, stimmten alle Fraktionen dem Antrag zu.

Fest steht: Mehr als 70.000 Menschen wurden während des Nationalsozialismus als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt. In den Konzentrationslagern mussten sie in Abgrenzung zum gelben „Judenstern“ Dreiecke auf der Sträflingskleidung tragen, die dazu dienten, einzelne Personengruppen zu stigmatisieren.

„Wir handeln zu spät – aber besser jetzt als nie.“– Volker Ullrich, CSU

Menschen, die mehrfach wegen Delikten verurteilt wurden, stuften die Nazis als „Berufsverbrecher“ ein, auch wenn sie ihrer Haftstrafen längst abgeleistet gehabt. Als Asoziale wiederum galten etwa Obdachlose, Bettler*innen, Wanderarbeiter*innen, Jugendliche, die Swing-Musik hörte und Prostituierte – vor allem also Menschen aus sehr armen Verhältnissen.

Volker Ullrich von der CSU-Fraktion sagte zum Beschluss des Bundestags: „Wir handeln zu spät – aber besser jetzt als nie.“ Es sei allerdings wichtig, jetzt in Schulen und Gedenkstätten über diese Menschen zu sprechen und die Erinnerung aufrecht zu erhalten.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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